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Grenzen und Chancen der Zusammenarbeit mit Finanzdienstleistern

Grenzen und Chancen der Zusammenarbeit mit Finanzdienstleistern„DKM – Die Leitmesse“ heißt einer der größten Treffen der Versicherungs- und Finanzbranche, die alljährlich in Dortmund stattfindet, in diesem Jahr am 26. und 27.10.2011. Vertreten sind hierbei ebenso auf diesen Gebieten tätige Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien. Gerade wegen der vielen, aber oft nur potentiellen, Berührungspunkte der freien Berufe mit der Versicherungswirtschaft hatte der „Markt intern Verlag“ am zweiten Tag verschiedene Diskussionsforen organisiert, um beide Berufsgruppen ins Gespräch zu bringen. Hierbei ging es u.a. um die Probleme bei der Abgeltungsteuer und noch verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen von Lebensversicherungen.

Den Auftakt bildete aber zunächst eine Diskussion über die berufsrechtlichen Möglichkeiten, ob und wie Steuerberater und Finanzdienstleister kooperieren können. Die Moderation übernahm hierbei RA/StB Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des DStV. Die rechtlichen Grundlagen hierfür erläuterte RA Hans-Günter Gilgan, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe. Er verwies auf die allgemeinen beruflichen Pflichten nach §§ 33, 57 sowie auf die Rahmenbedingungen etwaiger Kooperationen nach
§ 56 Abs. 5 StBerG. „Kooperationen“ könnten nach der letztgenannten Vorschrift jedoch allenfalls mit Angehörigen freier Berufe geschlossen werden. Dies schließe eine formelle Zusammenarbeit mit gewerblich tätigen Vermittlern aus. Zu der vom Verband Westfalen-Lippe initiierten „Kooperationsbörse“ hätten daher Gewerbliche keinen Zugang. Unverbindliche Empfehlungen an den Mandanten, zumal hinsichtlich mehrerer Anbieter und Produkte, seien jedoch prinzipiell unschädlich.

Frank Conradt Certified Financial Planer (CFP) und Mitgesellschafter der Vermögensberatungsgesellschaft von Plettenberg & Conradt, betonte, dass die Finanzbranche selbstverständlich die Regeln des Steuerberatungsgesetzes beachten und akzeptieren würde. Er verwies weiter auf die überobligatorischen Beratungsregeln des Financial Planers Standards Board (FPSB), denen sich die CFPs wie er freiwillig unterwerfen. Insofern dürfte nicht alle Finanzdienstleister in Sachen Seriösität „in einen Topf“ geworfen werden. Nach seiner Ansicht sei eine Zusammenarbeit mit Steuerberatern notwendig, um eine ganzheitliche erfolgreiche Betreuung des Mandanten zu gewährleisten.

Ein in Einzelfällen nützliches Werkzeug für Steuerberater mit Affinität zur Vermögensberatung konnte schließlich die dritte Diskutantin, Jeanette Leuch, (COO bei der Complementa Investment-Controlling AG mit Sitz in der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein) der Runde vorstellen. Die von ihr vertretene AG, die vor allem institutionelle Anleger vertritt, vertreibt u.a. ein Tool, mit dem Steuerberater sowohl Daten für die Finanzbuchhaltung als auch für die wirtschaftliche Beratung gleichzeitig aufbereiten können. Insofern hätten die Kollegen ein Mittel für das laufende Vermögenscontrolling zur Hand. Dieses könne somit ein geeignetes Instrument zur Mandantenbindung darstellen. Voraussetzung hierfür sei allerdings ein zu überwachendes Vermögen, das eine gewisse Höhe überschreitet. Finanzdienstleister seien aber weiterhin wichtig, um die individuelle Anlagestrategie in konkrete Produkte umzusetzen.

In der einstündigen Diskussion wurden noch weitere Aspekte aufgenommen, so zum Beispiel die Rolle des Fachberaters für Vermögens- und Finanzplanung sowie Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.). Auch die zahlreichen Zuhörer nahmen die Möglichkeit einer engagierten Stellungnahme gerne wahr. Insgesamt bleibt festzustellen, dass trotz nur eingeschränkter Kooperationsmöglichkeiten ein derart konstruktiver Dialog zwischen Finanzwirtschaft und Berufsstand fortgeführt werden sollte - zum Vorteil beider Seiten.