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DStV zur Zukunft der Mehrwertsteuer

Die Europäische Kommission untersucht in ihrem „Grünbuch Mehrwertsteuer“ Wege, die zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem führen sollen. Die Kommission verfolgt hierbei einen grundlegenden Ansatz, bei dem die Grundpfeiler der MwSt. diskutiert werden sollen, ohne dass für die Umsetzung konkrete Zeitvorgaben in Aussicht gestellt werden. Themenkomplexe sind u.a. die Steuerbefreiungen, die Besteuerung von öffentlichen Behörden und Holdinggesellschaften, die Probleme beim Vorsteuerabzug, Änderungen im Gesetzgebungsverfahren bei der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie, die Behandlung von Kleinunternehmern, die Verringerung der Verwaltungslasten oder die Frage nach der Besteuerung im Ursprungsland bzw. im Bestimmungsland.

Der DStV hat sich in seinen Stellungnahmen, in deutscher und englischer Fassung, dafür ausgesprochen, anstelle von eher theoretischen Systemfragen gerade für kleinere und mittelgroße Unternehmen Vereinfachungen im Steueralltag anzustreben. Dies gelte auch und gerade für grenzüberschreitende Aktivitäten. Skeptisch zeigte sich der DStV gegenüber Lösungsansätzen, die lediglich auf neue technische Verfahren abzielen, deren Kosten höchstwahrscheinlich die Steuerpflichtigen selbst tragen müssten, ohne dass hierbei spürbare Fortschritte im Kampf gegen den Steuerbetrug in Aussicht stehen. Vielmehr sei eine Reduzierung von Bürokratiekosten bei gleichzeitiger Schaffung von Rechtssicherheit für die große Mehrheit der redlichen Unternehmen notwendig.

Im Einzelnen plädiert der DStV für weitergehende Vereinheitlichungen der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie und des Steuerverfahrens in der Europäischen Union. Hierzu gehören die Eindämmung von Steuerbefreiungen, die Einführung einheitlicher Umsatzsteuer-Formulare, die Möglichkeit einer einheitlichen Registrierung in Europa und die Einrichtung einer europäischen Umsatzsteuer-Behörde. In Letzterer sollen Experten aus der Finanzverwaltung und der Steuerberatung aus allen Mitgliedstaaten vertreten sein, um aktuelle Umsatzsteuer-Probleme, auch auf Anfrage von Unternehmen, fachgerecht und innerhalb angemessener Zeit zu klären. Ferner könne die Etablierung einer generellen Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) angedacht werden. Die derzeit aber punktuelle Einführung dieses Verfahrens, die sich zu einem fehleranfälligen „Flickenteppich“ ausgeweitet hat, ist jedoch schnellstmöglich wieder einzudämmen.

Die Eingaben des DStV können Sie hier nachlesen:

Eingabe deutsch

Eingabe englisch