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Gemeinsame Sitzung des Verbändeforums EDV mit dem BStBK – Ausschuss „Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation“


3. v. r. StB/WP/RA Roland Kleemann (Vors. BStBK-Ausschuss "Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation", 4. v. r. StB/vBP Richard Deußen (Vors. Verbändeforum EDV)

Auf Einladung des DStV fand im November 2011 in Berlin erstmalig eine gemeinsame Sitzung des Verbändeforums EDV mit dem Ausschuss „Elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation“ der BStBK statt. In einem regen Gedankenaustausch wurden EDV-Themen diskutiert, bei denen ein gemeinsames Vorgehen und eine Bündelung der Kräfte im Interesse aller Berufsangehörigen ist. Hierzu zählen Fragen der E-Mail-Verschlüsselung, des dokumentenersetzenden Scannens sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich des eGovernments:

Beim E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten ist es dem Steuerberater zu empfehlen, die ausdrückliche Zustimmung zu einer verschlüsselten bzw. unverschlüsselten E-Mail-Kommunikation einzuholen. Das Verbändeforum EDV hatte bereits in seinem Newsletter 6/2011 hierzu informiert. Wichtig ist es, beim Mandanten das Bewusstsein für die die Risiken eines unverschlüsselten Versands zu schärfen. Eine generelle Pflicht des Steuerberaters zur ausschließlichen Übermittlung von verschlüsselten E-Mails besteht nicht. Im Bereich sensibler Daten und Dokumente wie beispielsweise Lohn- und Jahresabschlussunterlagen sowie Steuererklärungen muss der Steuerberater allerdings darauf achten, dass der Mandant einem unverschlüsselten Versand von E-Mails ausdrücklich zugestimmt hat.

Zur Frage eines dokumentenersetzenden Scannens ist im Herbst dieses Jahres das Projekt RESISCAN des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) sowie Vertretern verschiedener Branchen ins Leben gerufen worden. Ziel ist die Erarbeitung einer technischen Richtlinie für das rechtssichere dokumentenersetzende Scannen. Die Richtlinie soll im 4. Quartal 2012 erlassen werden.

Zu den weiteren aktuellen eGovernment-Projekten, die zu beobachten sein werden, gehört beispielsweise das Projekt zur Erarbeitung von Grundsätzen zur elektronischen Betriebsprüfung der Deutsche Rentenversicherung (DRV). Die Teilnahme soll zwar zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Gleichwohl wird die Entwicklung hier zu beobachten sein, damit sich der Berufsstand frühzeitig darauf vorbereiten kann.

Mit den Vorbereitungen zur Erstellung von E-Bilanzen sollte in den Kanzleien bereits im Jahr 2012 begonnen werden. Die E-Bilanz wird erstmals verpflichtend auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Im Erstjahr der Anwendung wird es nicht beanstandet, wenn die Jahresabschlüsse noch auf Papier an das Finanzamt übermittelt werden. Allerdings werden Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 sodann nur noch in elektronischer Form angenommen. Die Art und Weise der Übermittlung und die Gliederungstiefe im Rahmen der E-Bilanz gehen weit über die vorgeschriebenen Regelungen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses hinaus.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) arbeitet zusammen mit der Wirtschaft an einem Projekt mit der Bezeichnung „P23R“ Prozessdatenbeschleuniger, in das die Arbeiten aus dem ehemaligen FRESKO-Projekt einfließen. Ziel ist es, ein methodisches, technisches und organisatorisches Prinzip zu entwickeln, um Meldevorgänge zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen und damit Bürokratiekosten zu senken. „P23R“ könnte eine sinnvolle Lösung im Interesse des Berufsstands darstellen. Seit Juli 2011 erfolgt die Pilotierung der P23R-Infrastruktur in der Rhein-Neckar Region.

Mit Blick auf die geplante Einführung von ELStAM hatten sich der DStV und die BStBK angesichts der Schwierigkeiten bei der Datenübermittlung frühzeitig für eine Verschiebung um ein Jahr eingesetzt. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung die Einführung wie von beiden Berufsorganisationen gefordert auf den 01.01.2013 verschoben.