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Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe für ein nationales Stipendienprogramm (StipG) sowie eine Erhöhung der Ausbildungsförderung für Studierende beschlossen. Ziel der Regierung ist es, den Anteil der Studierenden in Deutschland, der im internationalen Vergleich immer noch zu gering sei, zu erhöhen. Hierzu sollen alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihren leistungsstärksten Studierenden bereits ab dem Wintersemester 2010/2011 ein Stipendium in Höhe von 300 Euro monatlich zu gewähren. Der Betrag soll einkommensunabhängig gezahlt werden, eine Anrechnung auf das BAFöG soll nicht erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen die Stipendienmittel bei Wirtschaft und Privaten einwerben sollen; Bund und Länder sollen den Betrag in gleicher Höhe aufstocken.
Bei der bestehenden Ausbildungsförderung soll eine Anhebung des BAFöG-Satzes um 2 % sowie der Freibeträge um 3 % erfolgen. Der Höchstsatz soll ab 1. Oktober 2010 monatlich 670 Euro betragen. Gleichzeitig ist eine Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre vorgesehen. Damit sollen insbesondere Absolventen von Bachelor-Studiengängen zukünftig mehr Zeit erhalten, um vor Aufnahme eines Master-Studiums Berufserfahrung sammeln zu können.
Der DStV wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin aufmerksam verfolgen.
Bundesregierung beschließt nationales Stipendienprogamm und BAFöG-Erhöhung
Die Bundesregierung hat Gesetzentwürfe für ein nationales Stipendienprogramm (StipG) sowie eine Erhöhung der Ausbildungsförderung für Studierende beschlossen. Ziel der Regierung ist es, den Anteil der Studierenden in Deutschland, der im internationalen Vergleich immer noch zu gering sei, zu erhöhen. Hierzu sollen alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen die Möglichkeit erhalten, ihren leistungsstärksten Studierenden bereits ab dem Wintersemester 2010/2011 ein Stipendium in Höhe von 300 Euro monatlich zu gewähren. Der Betrag soll einkommensunabhängig gezahlt werden, eine Anrechnung auf das BAFöG soll nicht erfolgen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Hochschulen die Stipendienmittel bei Wirtschaft und Privaten einwerben sollen; Bund und Länder sollen den Betrag in gleicher Höhe aufstocken.Bei der bestehenden Ausbildungsförderung soll eine Anhebung des BAFöG-Satzes um 2 % sowie der Freibeträge um 3 % erfolgen. Der Höchstsatz soll ab 1. Oktober 2010 monatlich 670 Euro betragen. Gleichzeitig ist eine Anhebung der Altersgrenze von 30 auf 35 Jahre vorgesehen. Damit sollen insbesondere Absolventen von Bachelor-Studiengängen zukünftig mehr Zeit erhalten, um vor Aufnahme eines Master-Studiums Berufserfahrung sammeln zu können.
Der DStV wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiterhin aufmerksam verfolgen.








