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Beratungen zur erleichterten Sanierung von Unternehmen

Beratungen zur erleichterten Sanierung von UnternehmenZum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fand am 29.6.2011 eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am folgenden Tag wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Entwurf sieht eine Reform des Insolvenzrechts vor, um die Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen zu erleichtern. Erreicht werden soll dieses Ziel insbesondere durch eine Stärkung des Gläubigereinflusses und der Eigenverwaltung sowie den Ausbau des Insolvenzplanverfahrens. Auch soll in jedem Landgerichtsbezirk nur noch ein Amtsgericht für Insolvenzsachen zuständig sein.

Die zur öffentlichen Anhörung geladenen Sachverständigen begrüßten grundsätzlich die Absicht der Bundesregierung, durch die Reform wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zu retten, indem sie dazu bewegt werden, rechtzeitig Insolvenz anzumelden. Gleichwohl äußerten die Sachverständigen auch Kritik am vorliegenden Entwurf. Als Beobachter nahm der DStV-Referent für Berufsrecht, RA Dipl-Verw. (FH) Christian Michel an der Anhörung teil.

Es solle in Anknüpfung an die Regelungen der alten Vergleichsordnung der Entscheidung des antragstellenden Schuldners überlassen bleiben, ob er eine Fremdverwaltung mit Zerschlagung wähle oder den Weg einer erhaltenden Sanierung in Form der Eigenverwaltung mit Insolvenzplan vorziehe – so anlässlich der Anhörung der Vorschlag der Sachverständigen Barbara Brenner, Rechtsanwältin und Vorstandsvorsitzende des Internationalen Vereins für Kreditschutz- und Insolvenzrecht (KSI). Sie regte an, statt eines Eröffnungsantrags einen „Antrag auf Einleitung eines Sanierungsverfahrens“ vorzusehen. Um eine nennenswerte Anzahl von Unternehmen einzubeziehen, müsse dieses Verfahren auch zahlungsunfähigen Unternehmen offenstehen, so wie dies etwa in Frankreich und Österreich bereits heute der Fall sei.

Eine stärkere Einbeziehung der Kammern für Handelssachen forderte der Sachverständige Prof. Dr. Hans Haarmeyer, 1. Vorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV). Ein Schwachpunkt der derzeitigen Verfahrensabwicklung liege in der Verteilung der Insolvenzgerichtsbarkeit auf nahezu 200 Gerichte. Er kritisierte, dass die Mehrheit der dort tätigen Richter das Insolvenzrecht nur neben anderen Rechtsgebieten bearbeiten. Dies wirke sich negativ auf die gesamte Insolvenzabwicklung aus. Ausdrücklich begrüßte der Sachverständige Prof. Dr. Heribert Hirte, Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg, die vorgeschlagene Konzentration der Insolvenzgerichte. Gemeinsam mit der Einführung einer Fortbildungspflicht für Richter trage sie zu einer Qualitätssteigerung der Arbeit der Gerichte bei. In diesem Sinne äußerte sich auch der Sachverständige Dr. Dietmar Rendels, Die Familienunternehmer (ASU), Berlin. Der Sachverständige Oliver Sporré, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes, sprach sich ausdrücklich gegen eine Konzentration der Gerichte aus. Auch sei es eine bloße Mutmaßung und keineswegs durch Studien belegt, dass Richter, die sich in ihrem Geschäftsbereich auch mit anderen Themen beschäftigen, weniger kompetent seien.

Die Sachverständige Dr. Petra Hilgers, Fachanwältin für Insolvenzrecht aus Berlin, begrüßte die geplante größere Beteiligung der Gläubiger, sprach sich aber für eine Anhebung der gesetzlichen Schwellenwerte zur Einrichtung eines Gläubigerausschusses aus. Die im Entwurf vorgesehenen Werte gingen an der Realität des Insolvenzalltags vorbei, da bei kleineren und mittleren Unternehmen in der Regel allenfalls Banken und andere gesicherte Gläubiger aktiv würden. Ihr Interesse richte sich aber weniger auf eine Sanierung der betroffenen Unternehmen, sondern in erster Linie darauf, die Sicherheiten zu realisieren. In gleicher Weise argumentierten auch Prof. Dr. Christian Pleister, Rechtsanwalt aus Berlin sowie Dr. Niering, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID). Dr. Niering begrüßte des Weiteren die geplante Stärkung der Eigenverwaltung durch einen vom Schuldner beauftragten Sanierungsberater als ein hervorragendes Mittel zur aktiven Mitgestaltung der Sanierung. Damit könnten beide gemeinsam das „Heft des Handelns“ im Sanierungsprozess in der Hand behalten.

Kritik an den vorgesehenen Regelungen zur Verwalterauswahl äußerte schließlich der Sachverständige Dr. Nils Weiland, Rechtsanwalt aus Hamburg. Es bestehe die Gefahr, dass sich organisierte Gläubigergruppen bilden, die den Gerichten gezielt und systematisch bevorzugte Insolvenzverwalter zur Bestellung vorschlagen. Mit Blick auf die häufige Gläubigerstellung von Banken und Versicherungen sei dies der Einstieg in ein entsprechendes interessengeleitetes Verfahren der Verwalterbestellung. Dies werde letztlich zu erhöhten Marktzugangsbarrieren für Insolvenzverwalter führen. Er bestätigte damit die Bedenken hinsichtlich der Manifestierung eines sog. closed-shop bei der Verwalterauswahl, die auch der DStV in seinen Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben bereits geäußert hat (vgl. DStV-Eingabe R 01/10 vom 4.1.2010 und R 10/10 vom 15.10.2010). So fordert der DStV, im Interesse der bedrohten Unternehmen in stärkerem Maße das betriebswirtschaftliche Know-How der Steuerberater, insbesondere der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) bei der Verwalterauswahl zu berücksichtigen.

Auch anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am 30.6.2011 wurde die Frage der Verwalterauswahl von einigen Abgeordneten nochmals thematisiert. Die Auswahl dürfe sich nicht auf diejenigen etablierten Insolvenzverwalter beschränken, die großen Gläubigern wie Banken und Versicherungen nahestehen. Auch müsse erwogen werden, die Anforderungen an die Qualifikation der Insolvenzverwalter im Gesetz genauer festzuschreiben. Der DStV wird das Gesetzgebungsverfahren auch weiterhin begleiten und über die aktuellen Entwicklungen berichten.