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ESUG im Bundesgesetzblatt verkündet

ESUG im Bundesgesetzblatt verkündetDas Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist am 13. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. März 2012 in Kraft. Das Gesetz sieht die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses vor, damit der Gläubigereinfluss im Verfahren gestärkt wird. Zudem können die Unternehmen im ersten Schritt vor dem Insolvenzantrag ihre Eigenverwaltung beantragen, um Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Für diese Fälle muss eine Bescheinigung über die Aussichtsfähigkeit der Sanierung beigefügt werden. Diese Bescheinigung kann insbesondere von einem in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberater erstellt werden. Das Gericht bestellt dann einen vorläufigen Sachwalter, der personenverschieden von dem Aussteller der Bescheinigung über die Sanierungsfähigkeit zu sein hat. Während der nächsten drei Monate befindet sich das Unternehmen im s.g. „Schutzschirmverfahren“. In dieser Zeit darf der Schuldner Massenverbindlichkeiten begründen und Verfügungen treffen. Das Gesetz wird nach Ablauf von fünf Jahren evaluiert. Der DStV hat dieses Gesetzgebungsverfahren aktiv begleitet und wird weiterhin die Entwicklungen im Insolvenzrecht mitgestalten.