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DStV fordert Stärkung der freiberuflichen GmbH & Co. KG

Der DStV fordert in seiner Eingabe R 11/10 an das BMJ vom 1.11.2010 die Stärkung der freiberuflichen GmbH und Co. KG durch eine praxisgerechte Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts. Die für die OHG und KG maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs müssten ergänzt werden und als weiteren zulässigen Gesellschaftszweck neben dem Betrieb eines Handelsgewerbes auch die freiberufliche Tätigkeit ausdrücklich regeln.

Bereits seit dem Jahr 2008 ist es Steuerberatern berufsrechtlich möglich, sich in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusammenzuschließen. Der DStV beklagt allerdings, dass diese berufsrechtliche Modernisierung nach wie vor durch ein unverändert gebliebenes Gesellschaftsrecht gehemmt wird. Dort wird als zulässiger Gesellschaftszweck einer OHG oder KG stets der Betrieb eines Handelsgewerbes vorausgesetzt. Auf dieses Erfordernis kann nur in bestimmten gesetzlichen Ausnahmefällen verzichtet werden. Eine Steuerberatungsgesellschaft, bei der die steuerberatende und damit freiberufliche Tätigkeit im Vordergrund steht, kann allerdings nach der geltenden Gesetzeslage bislang nicht wirksam als OHG oder KG errichtet werden. Dieses Ergebnis wird – so der DStV - den Anforderungen der Praxis nicht mehr gerecht und bedarf einer gesetzlichen Korrektur. Die Eingabe des DStV ist hier abrufbar.