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Das Bundeskabinett hat am 12.1.2011 den Entwurf eines Mediationsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Mai dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage für die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation geschaffen werden. Marktchancen bestehen hier auch für Steuerberater.
Bereits heute haben Steuerberater die Möglichkeit, als Mediator tätig zu sein. Zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung einer DStV-Forderung nachgekommen ist und in dem aktuellen Gesetzentwurf neben Rechtsanwälten und Psychologen nunmehr ausdrücklich auch die Steuerberater als besonders qualifizierte Berufsgruppe benannt hat. Damit verbessern sich für die Steuerberater weiter die Chancen, von ihren Mandanten auch im Bereich der Mediation als qualifizierte Berater wahrgenommen zu werden. Es liegt nun an den Berufsangehörigen, hier aktiver am Markt in Erscheinung zu treten. Umfragen zufolge zeigt sich in Deutschland jeder zweite Befragte für eine außergerichtliche Streitbeilegung aufgeschlossen.
Der DStV hatte in seiner Eingabe R 9/10 an das BMJ vom 5.10.2010 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei hat er auf die besondere Qualifikation der Steuerberater als Mediatoren hingewiesen, die insbesondere durch die Fortbildung und Anerkennung zum „Fachberater für Mediation (DStV e.V.)“ erworben werden kann. Die Eingabe ist auf der DStV-Homepage unter www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/stellungnahmen abrufbar. Der DStV wird auch weiterhin über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.
DStV-Erfolg: Steuerberater profitieren vom neuen Mediationsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 12.1.2011 den Entwurf eines Mediationsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll nach dem Willen der Bundesregierung bis zum Mai dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage für die außergerichtliche und gerichtsinterne Mediation geschaffen werden. Marktchancen bestehen hier auch für Steuerberater.Bereits heute haben Steuerberater die Möglichkeit, als Mediator tätig zu sein. Zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung einer DStV-Forderung nachgekommen ist und in dem aktuellen Gesetzentwurf neben Rechtsanwälten und Psychologen nunmehr ausdrücklich auch die Steuerberater als besonders qualifizierte Berufsgruppe benannt hat. Damit verbessern sich für die Steuerberater weiter die Chancen, von ihren Mandanten auch im Bereich der Mediation als qualifizierte Berater wahrgenommen zu werden. Es liegt nun an den Berufsangehörigen, hier aktiver am Markt in Erscheinung zu treten. Umfragen zufolge zeigt sich in Deutschland jeder zweite Befragte für eine außergerichtliche Streitbeilegung aufgeschlossen.
Der DStV hatte in seiner Eingabe R 9/10 an das BMJ vom 5.10.2010 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung Stellung genommen. Dabei hat er auf die besondere Qualifikation der Steuerberater als Mediatoren hingewiesen, die insbesondere durch die Fortbildung und Anerkennung zum „Fachberater für Mediation (DStV e.V.)“ erworben werden kann. Die Eingabe ist auf der DStV-Homepage unter www.dstv.de/interessenvertretung/beruf/stellungnahmen abrufbar. Der DStV wird auch weiterhin über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.








