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Am 29. November 2011 fand in Brüssel eine Europäische Konferenz der CFE zum Steuerberater-Berufsrecht statt. Sie stand unter dem Motto „Aktuelle Entwicklungen der Berufsregulierung“. Für den DStV nahmen Vorstandsmitglied Dr. Zönnchen, die Geschäftsführerin des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein Dr. Yvonne Kellersohn und DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Pestke an dieser Veranstaltung teil.
Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch André Bert, den Präsidenten des Belgischen Instituts der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, gab der Vorsitzende des CFE-Berufsrechtsausschusses Ian Hayes aus Großbritannien einen Überblick über die Regulierung des Steuerberaterberufs in Europa. Sodann stellte er dar, dass sich die auf europäischer Ebene angestellten Deregulierungsüberlegungen insbesondere auf die Bereiche Qualifizierung, Inhaberschaft von Berufsgesellschaften, Berufshaftpflichtversicherung, Gebühren und Werbung beziehen. Andererseits gebe es auch Bereiche, in denen die EU eine stärkere Regulierung anstrebe, z.B. bei den Informationspflichten und bei der Entwicklung von Dienstleistungsstandards.
Anschließend sprach der stellvertretende Referatsleiter der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, Martin Frohn, zum Thema „Regulierung vs. Binnenmarktfreiheiten – ein Widerspruch?“. In seinem Vortrag ging Frohn insbesondere auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie ein, deren Umsetzung gegenwärtig von der EU-Kommission evaluiert werde.
Brian Redford vom britischen Schatzamt HMRC berichtete den Zuhörern, wie die britische Steuerverwaltung ihre Zusammenarbeit mit sogenannten Steuervertretern (Tax Agents), d.h. Personen, die bei der Abfassung von Steuererklärungen mitwirken, aber nicht unbedingt steuerlich ausgebildet sein müssen, verbessern möchte. In Großbritannien gebe es gegenwärtig rund 43.000 kleinere Steuerberatungspraxen; in 80 % der Fälle seien die Inhaber beruflich qualifiziert (Tax Advisors).
Unter der Überschrift „Regulierung steuerlicher Beratung – Ein Praxisvergleich“ wurden sodann das deutsche und das niederländische Modell der Regulierung steuerlicher Beratung gegenübergestellt, Dabei ist das deutsche Modell durch eine Regulierung durch öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften gekennzeichnet, während das niederländische Modell die Regulierung privaten Einrichtungen überlässt. Dick Barmentlos, der für die niederländische Mitgliedsorganisation der CFE sprach, bestätigte, dass bestimmte Qualitätsstandards notwendig und wünschenswert seien; diese ließen sich seiner Auffassung nach durch nicht-staatliche Einrichtungen sicherstellen. Über eine entgegengesetzte Sicht des Themas berichtete der Vizepräsident der BStBK und der CFE, Dr. Herbert Becherer. Ausgehend von den Bedürfnissen desjenigen, der steuerlich beraten werden will, legte Becherer dar, dass sich das deutsche System aus Steuerberatungsgesetz und Berufsordnung gut bewährt habe. Gerade die Finanzkrise habe gezeigt, dass einer zu weit gehenden Liberalisierung öffentlich relevanter Dienstleistungen entgegengetreten werden müsse. Nachdrücklich sprach sich Becherer dagegen aus, das Qualifikationsniveau steuerberatender Berufe herunterzuschrauben oder etwa die Kapitalbindung bei Steuerberatungsgesellschaften aufzuheben.
Insgesamt eine interessante Veranstaltung, die von der CFE gut organisiert worden war.
Brüssel diskutiert über Steuerberater-Berufsrechte
Am 29. November 2011 fand in Brüssel eine Europäische Konferenz der CFE zum Steuerberater-Berufsrecht statt. Sie stand unter dem Motto „Aktuelle Entwicklungen der Berufsregulierung“. Für den DStV nahmen Vorstandsmitglied Dr. Zönnchen, die Geschäftsführerin des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein Dr. Yvonne Kellersohn und DStV-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Pestke an dieser Veranstaltung teil.Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch André Bert, den Präsidenten des Belgischen Instituts der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, gab der Vorsitzende des CFE-Berufsrechtsausschusses Ian Hayes aus Großbritannien einen Überblick über die Regulierung des Steuerberaterberufs in Europa. Sodann stellte er dar, dass sich die auf europäischer Ebene angestellten Deregulierungsüberlegungen insbesondere auf die Bereiche Qualifizierung, Inhaberschaft von Berufsgesellschaften, Berufshaftpflichtversicherung, Gebühren und Werbung beziehen. Andererseits gebe es auch Bereiche, in denen die EU eine stärkere Regulierung anstrebe, z.B. bei den Informationspflichten und bei der Entwicklung von Dienstleistungsstandards.
Anschließend sprach der stellvertretende Referatsleiter der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der Europäischen Kommission, Martin Frohn, zum Thema „Regulierung vs. Binnenmarktfreiheiten – ein Widerspruch?“. In seinem Vortrag ging Frohn insbesondere auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie ein, deren Umsetzung gegenwärtig von der EU-Kommission evaluiert werde.
Brian Redford vom britischen Schatzamt HMRC berichtete den Zuhörern, wie die britische Steuerverwaltung ihre Zusammenarbeit mit sogenannten Steuervertretern (Tax Agents), d.h. Personen, die bei der Abfassung von Steuererklärungen mitwirken, aber nicht unbedingt steuerlich ausgebildet sein müssen, verbessern möchte. In Großbritannien gebe es gegenwärtig rund 43.000 kleinere Steuerberatungspraxen; in 80 % der Fälle seien die Inhaber beruflich qualifiziert (Tax Advisors).
Unter der Überschrift „Regulierung steuerlicher Beratung – Ein Praxisvergleich“ wurden sodann das deutsche und das niederländische Modell der Regulierung steuerlicher Beratung gegenübergestellt, Dabei ist das deutsche Modell durch eine Regulierung durch öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften gekennzeichnet, während das niederländische Modell die Regulierung privaten Einrichtungen überlässt. Dick Barmentlos, der für die niederländische Mitgliedsorganisation der CFE sprach, bestätigte, dass bestimmte Qualitätsstandards notwendig und wünschenswert seien; diese ließen sich seiner Auffassung nach durch nicht-staatliche Einrichtungen sicherstellen. Über eine entgegengesetzte Sicht des Themas berichtete der Vizepräsident der BStBK und der CFE, Dr. Herbert Becherer. Ausgehend von den Bedürfnissen desjenigen, der steuerlich beraten werden will, legte Becherer dar, dass sich das deutsche System aus Steuerberatungsgesetz und Berufsordnung gut bewährt habe. Gerade die Finanzkrise habe gezeigt, dass einer zu weit gehenden Liberalisierung öffentlich relevanter Dienstleistungen entgegengetreten werden müsse. Nachdrücklich sprach sich Becherer dagegen aus, das Qualifikationsniveau steuerberatender Berufe herunterzuschrauben oder etwa die Kapitalbindung bei Steuerberatungsgesellschaften aufzuheben.
Insgesamt eine interessante Veranstaltung, die von der CFE gut organisiert worden war.








