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In Europa wird gerade darüber verhandelt, wie die Rechnungslegungs- und Veröffentlichungspflichten der Kleinstunternehmen in einer Überarbeitung der Gesellschaftsrichtlinie ausgestaltet werden sollen. Die Positionen gehen von der Befürwortung einer vollständigen Befreiung der Kleinstunternehmen von der Bilanzierung, über eine Ausnahme lediglich von der Veröffentlichung, bis hin zur Pflicht zur Veröffentlichung einer vereinfachten Bilanz.
Die EFAA nahm dies zum Anlass, in Berlin im Rahmen einer mit Unterstützung des DStV organisierten Konferenz am 12.5.2011 zu diskutieren, welchen Harmonisierungsbedarf es für die Rechnungslegung der Kleinstunternehmen gibt und wie die Regelung in Zukunft aus Sicht der Praktiker gestaltet werden sollte, um die Wettbewerbsposition der kleinen Unternehmen zu stärken.
EFAA Präsident Geoffrey Britton eröffnete die Veranstaltung, indem er darauf hinwies, dass Berlin durch seine Geschichte zeige, was für ein Erfolg sich aus wirtschaftlich, politisch und sozial schwierigen und sich verändernden Rahmenbedingungen entstehen könne.
DStV-Vizepräsident und EFAA-Vorstandsmitglied Prof. Dr. H.-Michael Korth brachte den Gästen in seiner Willkommensrede die Geschichte der Stadt mit Zitaten von J.F. Kennedy näher und rief den Prozess der deutschen Wiedervereinigung ins Gedächtnis. Er stellte die wichtige Rolle des deutschen Mittelstands am Erfolg der deutschen Wirtschaft dar und wies auf die deutsche Position hin, dass kleinere Unternehmen nicht zur Offenlegung von Finanzinformationen gezwungen werden dürfen, die ihre Verhandlungsposition gegenüber Zulieferern und Abnehmern schwächen.
DStV-Rechnungslegungsexperte Dr. Jürgen Maiß erläuterte anschaulich, dass Geschäftspartnern, Investoren und Behörden bereits ohne Veröffentlichung die von Ihnen benötigten Finanzinformationen zur Verfügung gestellt würden. Konkurrenten aber hätten kein legitimes Interesse einen detaillierten Blick in die Finanzen eines Kleinstunternehmens werfen zu dürfen. Maiß stellte dar, dass auch in den USA keine Vorschriften existieren würden, welche die Kleinstunternehmen zu einer Veröffentlichung ihrer Abschlüsse verpflichten.

BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken wandte sich in seiner Rede gegen den Vorschlag der Stoiber-Arbeitsgruppe, Kleinstunternehmen vollständig aus dem Anwendungsbereich der EU-Rechnungslegungsrichtlinie auszunehmen. Er stellte den Nutzen einer Bilanzierung auch für kleinere Unternehmen dar und widerlegte die Annahme, eine Befreiung von der Bilanzierung würde zu bedeutenden Kostenersparungen führen. Allerdings spräche nichts gegen eine Befreiung von der Veröffentlichungspflicht.
Die Gegenposition für eine Veröffentlichungspflicht kam aus Großbritannien. Geoffrey Britton sprach sich als Vertreter der AAPA vehement für eine Veröffentlichungspflicht aus, diese sei die Kehrseite zur Gewährung einer beschränkten Haftung.
Interessante Einblicke kamen auch aus Indien. Jayant Gokhale, Vizepräsident des asiatischen Rechnungslegungsexperten-Dachverbandes SAFA, setzte sich kritisch mit dem IFRS for SMEs auseinander und legte dar, warum dieser in Indien ebenso wie in Europa nicht angenommen wurde.

In der Nachmittagsrunde wurde darüber gesprochen, welche Nichtprüfungsleistungen kleine Praxen den Unternehmen anbieten können, um es ihnen zu ermöglichen ihre finanziellen Verhältnisse gegenüber Geschäftspartnern und Investoren besser zu kommunizieren. Hier stellte unter anderen Diana Hillier, die stellvertretende Leiterin des IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board), aus der Perspektive des Standardsetzers die aktuellen Entwicklungen dar.

Auf der EFAA-Vollversammlung am 13.5.2011 stellte Geschäftsführer Federico Diomeda die Strategie für die nächsten Jahre vor. Neue EFAA-Mitglieder, wie die größte italienische Accountant-Organisation, legten den wachsenden Einfluss der EFAA in Europa dar. Auch außerhalb von Europa würde die EFAA zunehmend wahrgenommen, wie Einladungen asiatischer und nordafrikanischer Expertenorganisationen belegten. Die EFAA setze sich dafür ein, dass Europa bei der internationalen Entwicklung der Rechnungslegung eine maßgebliche Rolle spielt. Neben EFAA-Vizepräsident Prof. Dr. Korth und Kollege Dr. Maiß nahmen für den DStV dessen Präsident, dessen Hauptgeschäftsführer sowie Europa-Referent RA Matthias Kschammer an der Konferenz und der Vollversammlung teil.

Weitere Informationen und alle Vorträge der Konferenz können Sie hier auf der Homepage der EFAA herunterladen.
EFAA-Konferenz zur Rechnungslegung in Berlin
EFAA-Konferenz in BerlinIn Europa wird gerade darüber verhandelt, wie die Rechnungslegungs- und Veröffentlichungspflichten der Kleinstunternehmen in einer Überarbeitung der Gesellschaftsrichtlinie ausgestaltet werden sollen. Die Positionen gehen von der Befürwortung einer vollständigen Befreiung der Kleinstunternehmen von der Bilanzierung, über eine Ausnahme lediglich von der Veröffentlichung, bis hin zur Pflicht zur Veröffentlichung einer vereinfachten Bilanz.
Die EFAA nahm dies zum Anlass, in Berlin im Rahmen einer mit Unterstützung des DStV organisierten Konferenz am 12.5.2011 zu diskutieren, welchen Harmonisierungsbedarf es für die Rechnungslegung der Kleinstunternehmen gibt und wie die Regelung in Zukunft aus Sicht der Praktiker gestaltet werden sollte, um die Wettbewerbsposition der kleinen Unternehmen zu stärken.
EFAA Präsident Geoffrey Britton eröffnete die Veranstaltung, indem er darauf hinwies, dass Berlin durch seine Geschichte zeige, was für ein Erfolg sich aus wirtschaftlich, politisch und sozial schwierigen und sich verändernden Rahmenbedingungen entstehen könne.
DStV-Vizepräsident und EFAA-Vorstandsmitglied Prof. Dr. H.-Michael Korth brachte den Gästen in seiner Willkommensrede die Geschichte der Stadt mit Zitaten von J.F. Kennedy näher und rief den Prozess der deutschen Wiedervereinigung ins Gedächtnis. Er stellte die wichtige Rolle des deutschen Mittelstands am Erfolg der deutschen Wirtschaft dar und wies auf die deutsche Position hin, dass kleinere Unternehmen nicht zur Offenlegung von Finanzinformationen gezwungen werden dürfen, die ihre Verhandlungsposition gegenüber Zulieferern und Abnehmern schwächen.
DStV-Rechnungslegungsexperte Dr. Jürgen Maiß erläuterte anschaulich, dass Geschäftspartnern, Investoren und Behörden bereits ohne Veröffentlichung die von Ihnen benötigten Finanzinformationen zur Verfügung gestellt würden. Konkurrenten aber hätten kein legitimes Interesse einen detaillierten Blick in die Finanzen eines Kleinstunternehmens werfen zu dürfen. Maiß stellte dar, dass auch in den USA keine Vorschriften existieren würden, welche die Kleinstunternehmen zu einer Veröffentlichung ihrer Abschlüsse verpflichten.

Dr. Jürgen Maiß
BStBK-Präsident Dr. Horst Vinken wandte sich in seiner Rede gegen den Vorschlag der Stoiber-Arbeitsgruppe, Kleinstunternehmen vollständig aus dem Anwendungsbereich der EU-Rechnungslegungsrichtlinie auszunehmen. Er stellte den Nutzen einer Bilanzierung auch für kleinere Unternehmen dar und widerlegte die Annahme, eine Befreiung von der Bilanzierung würde zu bedeutenden Kostenersparungen führen. Allerdings spräche nichts gegen eine Befreiung von der Veröffentlichungspflicht.
Die Gegenposition für eine Veröffentlichungspflicht kam aus Großbritannien. Geoffrey Britton sprach sich als Vertreter der AAPA vehement für eine Veröffentlichungspflicht aus, diese sei die Kehrseite zur Gewährung einer beschränkten Haftung.
Interessante Einblicke kamen auch aus Indien. Jayant Gokhale, Vizepräsident des asiatischen Rechnungslegungsexperten-Dachverbandes SAFA, setzte sich kritisch mit dem IFRS for SMEs auseinander und legte dar, warum dieser in Indien ebenso wie in Europa nicht angenommen wurde.

Jayant Gokhale
In der Nachmittagsrunde wurde darüber gesprochen, welche Nichtprüfungsleistungen kleine Praxen den Unternehmen anbieten können, um es ihnen zu ermöglichen ihre finanziellen Verhältnisse gegenüber Geschäftspartnern und Investoren besser zu kommunizieren. Hier stellte unter anderen Diana Hillier, die stellvertretende Leiterin des IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board), aus der Perspektive des Standardsetzers die aktuellen Entwicklungen dar.

Diane Hilier
Auf der EFAA-Vollversammlung am 13.5.2011 stellte Geschäftsführer Federico Diomeda die Strategie für die nächsten Jahre vor. Neue EFAA-Mitglieder, wie die größte italienische Accountant-Organisation, legten den wachsenden Einfluss der EFAA in Europa dar. Auch außerhalb von Europa würde die EFAA zunehmend wahrgenommen, wie Einladungen asiatischer und nordafrikanischer Expertenorganisationen belegten. Die EFAA setze sich dafür ein, dass Europa bei der internationalen Entwicklung der Rechnungslegung eine maßgebliche Rolle spielt. Neben EFAA-Vizepräsident Prof. Dr. Korth und Kollege Dr. Maiß nahmen für den DStV dessen Präsident, dessen Hauptgeschäftsführer sowie Europa-Referent RA Matthias Kschammer an der Konferenz und der Vollversammlung teil.

Der Vorstand der EFAA
Weitere Informationen und alle Vorträge der Konferenz können Sie hier auf der Homepage der EFAA herunterladen.








