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Fortbildung für die steuerrechtliche Praxis
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TAX FORUM 2011

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Volkswirtschaften auf der ganzen Welt schwer getroffen. In der Folge waren enorme Interventionen der öffentlichen Hand zur Rettung des Finanzsektors und zur Stützung der Konjunktur notwendig. Thema des von der Europäischen Kommission organisierten TAX FORUM 2011 in Brüssel war es, wie man den Finanzsektor, durch eine höhere Besteuerung an den finanziellen Folgen der Krise beteiligen könnte. Darüber hinaus wurde über die Frage gestritten, ob durch neue Steuern positiv auf das Risikoverhalten des Sektors ein eingewirkt werden könne, um künftigen Krisen vorzubeugen.

In seiner Eröffnungsrede betonte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, dass alle Maßnahmen der Besteuerung darauf ausgerichtet sein müssen eine Balance zu finden, um auf der einen Seite den Finanzsektor an den Kosten der Krise zu beteiligen, aber auf der anderen Seite das Wirtschaftswachstum nicht abzuwürgen.

Welche Möglichkeiten stehen aktuell im Fokus, den Finanzsektor über Steuern finanziell an der Krise zu beteiligen? Diskutiert wurden die Vor- und Nachteile eines Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung von Finanzdienstleistungen, einer Finanztransaktionssteuer und einer Finanzaktivitätssteuer.

Aktuell sind Finanzdienstleistungen in der EU grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Harry Huizinga, Professor an der Universität Tilburg, vermutete, dass sich der Finanzsektor angesichts der Drohung einer Finanzaktivitätssteuer wohl am ehesten mit einem Einbezug der Finanzdienstleistungen in die Umsatzsteuer anfreunden könne. Huizinga hält den Einbezug für sinnvoll. Anhand seiner Forschungsergebnisse demonstrierte er, dass der Finanzsektor gegenüber anderen Branchen auch grundsätzlich unterbesteuert sei, da sich dort Steuern am leichtesten mindern ließen. Dem Gegenargument, die Umsatzsteuer werde vom Finanzsektor an seine Kunden weitergereicht, entgegnete er mit der Feststellung, dass auch eine Finanzaktivitätssteuer letztendlich auf die die Bankkunden abgewälzt würde.

Stephan Schulmeister, Ökonom am Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitut, war einer der Fürsprecher einer Finanztransaktionssteuer. Er stellte dar, dass 60-70% der Handelsaktivitäten an den Börsen mittlerweile in den Bereich der „high frequency trades“ gehören, bei denen Wertpapiere nur für den Bruchteil einer Sekunde gehalten werden. Computergesteuert würden so Trends verstärkt und viele Aktionen ausgeführt, welche nicht dem eigentlichen Zweck einer Marktpreisbildung dienen. Diese Transaktionen würden wohl bei einer Besteuerung zum großen Teil entfallen. Schulmeister betonte den Lenkungseffekt, dass mit einer Finanztransaktionssteuer, die schädliche Spekulation eingedämmt würde und nicht der gesamte Finanzmarkt besteuert würde, also auch Banken, welche lediglich Kapital verleihen und sinnvoll in junge Unternehmen investieren. Dem Argument, eine Finanztransaktionssteuer könne leicht umgangen werden, indem diese Transaktionen außerhalb der EU durchgeführt werden, entgegnete Schulmeister, dass auch Transaktionen außerhalb der EU in die Steuer mit einbezogen werden können. Er betonte, dass auch außergewöhnlich hohe Gewinne, welche unter einer Finanzaktivitätssteuer belastet werden, nicht zwangsläufig aus schädlichen Marktspekulationen stammen, sondern auch auf intelligenten Investitionen in junge Unternehmen beruhen können. Daher sei eine Finanztransaktionssteuer zielgerichteter.

Die größte Gruppe der Fürsprecher fand die Idee einer Finanzaktivitätssteuer. Diese wurde bereits in einigen Ländern wie Dänemark und der Schweiz umgesetzt. Peter Birch Sørensen, Stellvertretender Gouverneur der Dänischen Nationalbank, berichtete von positiven Erfahrungen. Langfristig seine in Dänemark keine wesentlichen Verlagerungen von Finanzaktivitäten ins Ausland festgestellt worden. Die Finanzaktivitätssteuer wird in unterschiedlichen Ausprägungen diskutiert. Als Bemessungsgrundlage dienen grundsätzlich neben Gewinnen auch Gehälter und Boni. Unterschiedlich ist bei den verschiedenen Modellen, bei welcher Schwelle die Steuer einsetzen soll, also ob sie eine möglichst breite Basis bekommt oder ob nur besonders exzessive Gewinne und Gehälter besteuert werden, um den Lenkungseffekt zu verstärken.

Die Europäische Kommission wird bis November 2011 einen konkreten Vorschlag zu Besteuerung des Finanzsektors vorlegen. Es wird interessant, ob dabei die Überlegungen zur Konsolidierung der Finanzhaushalte der Mitgliedstaaten oder die Eindämmung schädlicher Spekulationen im Vordergrund stehen werden.

Der DStV wurde auf der Konferenz durch RA Matthias Kschammer, Referent für Europarecht, vertreten.