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Unterschiedliche Bezeichnungen und Definitionen bei direkten und indirekten Steuern verursachen Schwierigkeiten. Darüber hinaus haben Länder EU- und OECD-Regeln unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, was sich bei Themen wie grenzüberschreitenden Umstrukturierungen, Verrechnungspreisen, Dividenden-, Zins- und Lizenzbesteuerung, steuerlichem Wohnsitz, zeitweiser oder dauerhafter Übertragung von Vermögenswerten, Ort des Umsatzes und MWSt-Schuldnerschaft auswirkt.
Sowohl in direkten wie indirekten Steuern hat der Begriff der Betriebsstätte in jüngster Zeit Änderungen erfahren: Die 2010 vorgenommene Änderung des OECD-Musterabkommens mit Kommentar, besonders der neue Art. 7, werden in nationales Rechte umgesetzt, wovon Redner aus Deutschland und den Niederlanden berichten werden. Die Folgen der neuen Definition auf Abkommen mit anderen Ländern werden betrachtet.
Bei indirekten Steuern wird sich die Diskussion mit den praktischen Auswirkungen der im Januar 2011 beschlossenen Verordnung zur Umsetzung der MWSt-Systemrichtlinie beschäftigen.
Programm, Anmeldeformular, Stadtplanausschnitt
CFE-Forum 2011 zur Betriebsstättenproblematik
Die Betriebsstätte ist ein zentraler Begriff im internationalen Steuerrecht. Bei direkten Steuern wird sie hauptsächlich durch das OECD-Musterabkommen definiert; im Bereich der Mehrwertsteuer liefern die MWSt-Systemrichtlinie und deren Umsetzungsverordnung den europäischen Ansatz. Mit den rechtlichen und praktischen Problemen der (ausländischen) Betriebsstätte beschäftigt sich am 7.4.2011 das CFE Forum in Brüssel - Anmeldungen noch möglich sind, vgl. unten.Unterschiedliche Bezeichnungen und Definitionen bei direkten und indirekten Steuern verursachen Schwierigkeiten. Darüber hinaus haben Länder EU- und OECD-Regeln unterschiedlich ausgelegt und umgesetzt, was sich bei Themen wie grenzüberschreitenden Umstrukturierungen, Verrechnungspreisen, Dividenden-, Zins- und Lizenzbesteuerung, steuerlichem Wohnsitz, zeitweiser oder dauerhafter Übertragung von Vermögenswerten, Ort des Umsatzes und MWSt-Schuldnerschaft auswirkt.
Sowohl in direkten wie indirekten Steuern hat der Begriff der Betriebsstätte in jüngster Zeit Änderungen erfahren: Die 2010 vorgenommene Änderung des OECD-Musterabkommens mit Kommentar, besonders der neue Art. 7, werden in nationales Rechte umgesetzt, wovon Redner aus Deutschland und den Niederlanden berichten werden. Die Folgen der neuen Definition auf Abkommen mit anderen Ländern werden betrachtet.
Bei indirekten Steuern wird sich die Diskussion mit den praktischen Auswirkungen der im Januar 2011 beschlossenen Verordnung zur Umsetzung der MWSt-Systemrichtlinie beschäftigen.
Programm, Anmeldeformular, Stadtplanausschnitt








