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Forderungen an den Steuergesetzgeber

Auf der DStV-Mitgliederversammlung am 18. Juni 2004 wurden folgende "Forderungen des Deutschen Steuerberaterverbandes und seiner Mitgliedsverbände an den Steuergesetzgeber" beschlossen:

Kurzfassung der Forderungen an den Steuergesetzgeber:


  1. Planungssicherheit:
    Steuergesetze müssen zur Sicherstellung von Planungssicherheit eindeutig, klar und nachhaltig sein. Es darf nur noch ein Steueränderungsgesetz pro Jahr geben, das im 3. Quartal des Jahres abgeschlossen sein muss und erst im Folgejahr in Kraft treten darf. Zum Schutz von Dispositionen der Steuerpflichtigen in der Vergangenheit bedarf es maßvoller Übergangsregelungen bei Gesetzesänderungen. Steuergesetze für Sonderanlässe müssen ein Verfallsdatum zur letztmaligen Anwendung der enthaltenen Regelungen enthalten.

  2. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren gewährleisten:
    Neben der ernsthaften Berücksichtigung von Praxissachverstand im Gesetzgebungsverfahren bedürfen Steuergesetze zur Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten einer umfassenden und sorgfältigen Begründung. Die Vorschläge des Vermittlungsausschusses müssen zukünftig gesondert begründet werden, damit sie so auf ihren Sinngehalt untersucht werden können.

  3. Kein Steuerrecht nach Kassenlage und Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung:
    Notwendige Reformen des Steuerrechts dürfen nicht per se mit Hinweis auf die angespannte Haushaltslage scheitern. Die finanziellen Spielräume sind unter Berücksichtigung der Selbstfinanzierungseffekte auf die steuersystematisch konformen Regelungsbereiche zu verteilen. Pro-fiskalisch ausgerichtete BMF-Schreiben sowie Nichtanwendungserlasse zu Ungunsten der Steuerpflichtigen sind mit der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz nicht zu vereinbaren. Urteile des Bundesfinanzhofes sind zeitnah im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen und unter Gewährung einer maßvollen Übergangsfrist zu Gunsten der Steuerpflichtigen umzusetzen.

  4. Keine Lenkungs- und Subventionsnormen im Steuerrecht:
    Lenkungs- und Subventionsnormen komplizieren das Steuerrecht und sind aus den Steuergesetzen zu entfernen und ggf. in entsprechende kostentransparente Leistungsgesetze zu überführen.

  5. Kosten-Nutzen-Verhältnismäßigkeit der Steuergesetze:
    Steuergesetze sind auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu untersuchen. Die Erhebungskosten sind getrennt nach den Kosten der Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung detailliert auszuweisen und zu Kontrollzwecken zu veröffentlichen.

  6. Steuerstrukturreform zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums:
    Deutschland benötigt bei der Unternehmens- und Einkommensbesteuerung eine Neuausrichtung. Erforderlich ist eine Steuerstrukturreform und keine unsystematische Reparaturgesetzgebung. Das Steuerrecht muss weitestgehend rechtsformneutral sein und notwendige Investitions- und Finanzierungsentscheidungen dürfen nicht mehr durch das Steuerrecht beeinflusst und folglich verzerrt werden. Das zulässige Maß der Belastung des Mittelstands bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten ist längst überschritten.

  7. Standortfaktor Steuerrecht im internationalen Kontext:
    Deutschland benötigt eine Steuerstrukturreform, deren Regelungen im internationalen Steuerwettbewerb bestehen können. Die Regelungen über die Gesellschafterfremdfinanzierung und den Verlustabzug sind neben vielen anderen Regelungen ein Hindernis für Investitionen in Deutschland und treiben Unternehmer ins benachbarte Ausland.
Die Forderungen sind in einer Kurz- und in einer Langfassung gehalten:

Kurzfassung:



Langfassung: