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Auf der Internetseite des BMF sind in der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung und der Unterrubrik Steuern unter der Überschrift „Pilotphase für die E-Bilanz“ zahlreiche Informationen zur E-Bilanz abrufbar. Hier sollen demnächst auch alle eingegangenen Stellungnahmen der übrigen Verbände zum Entwurf des Anwendungsschreibens veröffentlicht werden.
Der DStV rät, dem Projekt „Einführung E-Bilanz“ unternehmensintern eine hohe Priorität beizumessen – auch wenn die erstmalige Übermittlung der E-Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung erst für das Wirtschaftsjahr 2013 verpflichtend wird. Um Mehraufwand durch Umbuchungen zu vermeiden, sollte das Projekt spätestens zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2013 umgesetzt sein. Grundsätzlich gilt aber, dass nun schon jetzt überprüft werden sollte, inwieweit die Buchhaltung die technischen Voraussetzungen für die E-Bilanz erfüllt.
DStV begrüßt die faktische Verschiebung der E-Bilanz
Mit Datum vom 28.9.2011 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz. Hierin gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung zwingend erstmalig für das Wirtschaftsjahr 2013 - also de facto im Jahr 2014 - zu erfolgen hat. Die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben stellt klar, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird.Auf der Internetseite des BMF sind in der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung und der Unterrubrik Steuern unter der Überschrift „Pilotphase für die E-Bilanz“ zahlreiche Informationen zur E-Bilanz abrufbar. Hier sollen demnächst auch alle eingegangenen Stellungnahmen der übrigen Verbände zum Entwurf des Anwendungsschreibens veröffentlicht werden.
Der DStV rät, dem Projekt „Einführung E-Bilanz“ unternehmensintern eine hohe Priorität beizumessen – auch wenn die erstmalige Übermittlung der E-Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung erst für das Wirtschaftsjahr 2013 verpflichtend wird. Um Mehraufwand durch Umbuchungen zu vermeiden, sollte das Projekt spätestens zu Beginn des Wirtschaftsjahres 2013 umgesetzt sein. Grundsätzlich gilt aber, dass nun schon jetzt überprüft werden sollte, inwieweit die Buchhaltung die technischen Voraussetzungen für die E-Bilanz erfüllt.








