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Fortbildung für die steuerrechtliche Praxis
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Im Blickpunkt: Die Kooperationsformen im Besteuerungsverfahren

Steuerrecht ist Eingriffsrecht und die Finanzverwaltung hat zur Erhebung und Festsetzung weitreichende Befugnisse, um hoheitliche Steuerbescheide erstellen zu können. Aber trotz der weitreichenden Berechtigungen der Finanzverwaltung kann ein Steuersystem ohne Kooperation der Beteiligten nicht funktionieren. Exemplarisch sind hierfür die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, die verbindlichen Auskünfte der Behörde und kooperatives Verhalten bei der Sachverhaltsaufklärung, insbesondere bei einer Außenprüfung zu nennen, so der der Tenor beim 37. Berliner Steuergespräch am 22.11.2010.

In seinem Eingangsreferat gab Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) einen Überblick über die Kooperationen im Steuervollzug und beleuchte den gesetzlichen Rahmen. Einen Schwerpunkt legte er hierbei auf die steuerliche Außenprüfung. Hier schloss nachfolgend Robert Risse (Henkel AG & Co. KGaA) an, indem er einen Einblick über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung aus der Praxis gab. Zudem sprach er sich für eine zeitnahe Betriebsprüfung aus, da hier die Problemfelder Mitarbeiterfluktuation und Steuerunsicherheiten vor allem auf Seiten der Unternehmen minimiert würden und der administrative Aufwand reduziert würde. Dabei hielt er einen Prüfungszeitraum von zwei Jahren für angemessen.

Prof. Dr. Gerald Meussen (Radboud-Universität Nijmegen) stellte anschließend das niederländische Besteuerungssystem dar. Danach werde versucht, ein System zwischen dem Steuerpflichtigen und der Verwaltung zu implementieren, das von „Vertrauen, Verständnis und Transparenz“ geprägt ist. Ziel sei es, mehr Abstimmung im Vorwege der Abgabe der Steuererklärungen zwischen den Beteiligten zu erzielen, damit die Kontrollen im Rahmen von Betriebsprüfungen reduziert werden können. Die Form und Intensität der Aufsicht durch die Steuerbehörde werde abgestimmt auf die Qualität der internen Kontrollen der Unternehmen. Durch einen starken Personalabbau bei der dortigen Finanzverwaltung findet eine schleichende Privatisierung statt, indem die Aufgaben auf die Steuerpflichtigen übertragen werden.

Cora-Jeanette Hermenau (Niedersächsisches Finanzministerium) stellte zum Thema der zeitnahen Betriebsprüfung das „Osnabrücker Modell“, das in Niedersachsen derzeit erprobt wird, vor. Die Unternehmen erstellen die Handelsbilanz und bereiten die Steuererklärung vor, die ohne Unterschrift eingereicht wird. Nach erfolgter Prüfung wird die endgültige Steuererklärung unterschrieben. Die Folge sei, dass es kaum noch Rechtsbehelfsverfahren gebe.

Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. h.c. Wolfgang Spindler führte aus, dass das Ziel von Veränderungen im Besteuerungsverfahren nicht zu Lasten des Grundsatzes der gleichmäßigen Besteuerung gehen dürfe. Dies gelte auch für das von der Finanzverwaltung geplante Risikomanagementsystem. Dieses müsse so ausgestaltet sein, dass ein bundeseinheitliches Entdeckungsrisiko für Steuersünder vorhanden ist. Die Intensität und Frequenz von Prüfungen dürfe nicht auf Grundlage der personellen Ressourcen getroffen werden.

In der folgenden Podiumsdiskussion wurde am Osnabrücker Modell kritisiert, dass die erste Einreichung der Steuerunterlagen ohne Unterschrift erfolgt. Es stellte sich heraus, dass die Entwicklungslinien zu Kooperationen im Besteuerungsverfahren in den verschiedenen Finanzverwaltungen sehr konträr sind; derzeit scheint das Osnabrücker Modell bundesweit nicht mehrheitsfähig. Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuerrechts wurde zudem der pragmatische niederländische Ansatz mehrheitlich für Deutschland als ungeeignet eingestuft.

Für den DStV nahmen dessen Präsident WP/StB Hans-Christoph Seewald sowie Mitarbeiter der Geschäftsstelle an der Veranstaltung teil.