Inhalt
Mit der Möglichkeit der „Beschleunigung der Betriebsprüfung“ beschäftigte sich ein Kolloquium des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und des Instituts Finanzen und Steuern (IFSt) am 23.11.2010 in Berlin. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sowie die Grenzen einer zeitnahen Betriebsprüfung unter Beteiligung eines fachkundigen Podiums und Publikums aufgezeigt.
Cora-Jeanette Hermenau, Staatssekretärin im niedersächsischen Finanzministerium, stellte eingangs das „Osnabrücker Modell“ vor, mit dem das Bundesland bereits eine zeitnahe Betriebsprüfung für freiwillige Anwender aus der Wirtschaft anbietet. Kernpunkt des Verfahrens ist die Abgabe einer vollständigen, aber nicht unterschriebenen Steuererklärung durch das Unternehmen. Diese bildet sodann die Grundlage für eine intensive Kommunikation mit der Großbetriebsprüfung, mit der Folge, dass der Steuerpflichtige frühzeitig Rechtssicherheit durch Steuerbescheide erhält, die in der Regel nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Voraussetzung dieser kooperativen Vorgehensweise sei ein gesteigertes Vertrauen zwischen Finanzverwaltung und Steuerbürger. Letzterer habe ein wesentlich geringeres Risiko an Steuernachforderungen in späteren Jahren, wird aber angehalten, etwaige Steuerrisiken von sich aus aufzuzeigen und soll nach Möglichkeit auf „aggressive Steuergestaltungen“ verzichten. Christof Rekers, Geschäftsführer eines an dieser Kooperationsform beteiligten Betonwerks, lobte sodann aus seiner Sicht ausdrücklich das „Osnabrücker Modell“. Früher habe sich beispielsweise in seinem Unternehmen zum Jahresende stets die Problematik der Bewertung unfertiger Erzeugnisse ergeben. Mithilfe der frühen Einbindung der Finanzverwaltung habe man nunmehr diese Unsicherheit lösen können. Ein weiterer Vorteil der gesteigerten Rechtssicherheit sei das bessere Rating bei den Banken wegen des geringeren Steuerrisikos.
Robert Risse, Head of Tax der Henkel KGaA, erläuterte, dass mit Hilfe einer kooperativeren Handlungsweise seitens der Wirtschaft bei der Betriebsprüfung sich sowohl der Zeitraum, der geprüft wird, als auch der Zeitraum, in dem geprüft wird, erheblich verkürzen soll. Probleme mit den umfänglich zu offenbarenden Sachverhalten sehe er für die im DAX gelistete Henkel-Gruppe nicht, da diese ohnehin weitreichenden Publizitätspflichten aus anderen Rechtsgründen unterliege. Über den niederländischen Weg der Kooperation im Steuerverfahren berichtete anschließend Theo Schmit, Philips Electronics B.V. Dieses sehr weitgehende Modell stehe unter den Bedingungen „Ehrlichkeit über alles“, Integrität und vor allem Vertrauen, das erarbeitet werden müsse. Hierbei überwache das Unternehmen - mittels eines internen Kontrollsystems - weitgehend sich selbst bei der Erfüllung der eigenen steuerlichen Pflichten. Das Finanzamt lasse sich lediglich über die getroffenen Maßnahmen berichten, gebe diesbezüglich kritische Anmerkungen und führe einige Stichproben durch. Steuerrisiken sollen dabei durch den Steuerpflichtigen nicht verdeckt, sondern offensiv kommuniziert werden. Im Gegenzug seien die Finanzbehörden angehalten, bei Rechtsunsicherheiten innerhalb kurzer Fristen verbindliche Auskünfte zu geben.
Neben diesen Vorzügen wurde auf der Veranstaltung allerdings auch erhebliche Skepsis geäußert. So würde die fehlende Unterschrift auf den Steuererklärungen zu einer Vermengung der Verantwortlichkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung führen. Im Übrigen sei die Abgabenordnung durchaus ein modernes Gesetz, das auch in der Zukunft einen flexibleren Rahmen für Kooperationsformen biete, so Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen. Allerdings sei die Privilegierung ein verfassungsrechtliches Problem, wenn in die freiwillige Kooperation nur die „loyalen, gesunden und seriösen Unternehmen“ aufgenommen werden. Schließlich stellte der Moderator des Kolloquiums, Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, zur Diskussion, ob aggressive Steuergestalter in diesem Zusammenhang als „unseriös“ gelten sollen. Den Bedenken wurde entgegengesetzt, dass praktisch nur mit den Unternehmen kooperativ umgegangen werden könne, die dies tatsächlich auch befürworteten. Aus dem Bereich der OFD Düsseldorf wurde ferner das Versprechen abgegeben, dass jedem - der dies wünsche - schon heute eine zeitnahe Betriebsprüfung angeboten werden könne. DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald schlug vor, das System des risikogesteuerten Audits aus der Wirtschaftsprüfung in die Außenprüfung zu übernehmen, was allgemein auf Zustimmung stieß.
Erhebliche Kritik erfuhr auch die Finanzverwaltung selbst. So könne auf Seiten der Steuerpflichtigen kein Vertrauen entstehen, wenn etwa interne Nichtanwendungserlasse existieren, trotz beinah flächendeckender Publizität noch weitere innerbetriebliche Unterlagen angefordert werden oder heimlich „durch die Hintertür“ ein Verzögerungsgeld als erneutes Druckmittel eingeführt wird, so der Tenor einiger Steuerabteilungs-Leiter von Unternehmen. Ungeklärt blieben auch die praktischen Folgen, wenn ein Steuerpflichtiger wieder von der zeitnahen Betriebsprüfung Abstand nehmen will.
Im Nachgang zur Veranstaltung wurde bekannt, dass sich die bundesdeutsche Finanzminister-Konferenz den aufgezeigten Zweifeln angeschlossen und sich gegen die flächendeckende Anwendung des „Osnabrücker Modells“ ausgesprochen hat. Für den DStV nahmen an dem Kolloquium - neben dessen Präsident - der Geschäftsführer RA/StB Norman Peters und Referent RA/StB Markus Deutsch teil.
Zeitnahe Betriebsprüfung – nützlicher Vorteil oder erdrückende Umklammerung?
Ein vielfach diskutiertes Thema in der Steuerpraxis ist der als unverhältnismäßig empfundene Aufwand für die Außenprüfungen. Dabei werden einerseits kleine Unternehmen oftmals kaum oder gar nicht geprüft werden, während Großunternehmen vielerorts einer Anschlussprüfung unterliegen. Für mittlere Unternehmen stellt es dagegen ein Ärgernis dar, wenn sie sich erst für weit zurückliegende Besteuerungszeiträume unter der fiskalischen Lupe befinden. Dabei treten neben der Schwierigkeit, nicht mehr aktuelle Gesetze anwenden zu müssen, vor allem Probleme bei der Sachverhaltsermittlung auf - nicht zuletzt aufgrund der Personalfluktuation. Zudem wird mit dieser Vorgehensweise keine Rechtssicherheit für die Zukunft geschaffen.Mit der Möglichkeit der „Beschleunigung der Betriebsprüfung“ beschäftigte sich ein Kolloquium des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und des Instituts Finanzen und Steuern (IFSt) am 23.11.2010 in Berlin. Dabei wurden die Vor- und Nachteile sowie die Grenzen einer zeitnahen Betriebsprüfung unter Beteiligung eines fachkundigen Podiums und Publikums aufgezeigt.
Cora-Jeanette Hermenau, Staatssekretärin im niedersächsischen Finanzministerium, stellte eingangs das „Osnabrücker Modell“ vor, mit dem das Bundesland bereits eine zeitnahe Betriebsprüfung für freiwillige Anwender aus der Wirtschaft anbietet. Kernpunkt des Verfahrens ist die Abgabe einer vollständigen, aber nicht unterschriebenen Steuererklärung durch das Unternehmen. Diese bildet sodann die Grundlage für eine intensive Kommunikation mit der Großbetriebsprüfung, mit der Folge, dass der Steuerpflichtige frühzeitig Rechtssicherheit durch Steuerbescheide erhält, die in der Regel nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Voraussetzung dieser kooperativen Vorgehensweise sei ein gesteigertes Vertrauen zwischen Finanzverwaltung und Steuerbürger. Letzterer habe ein wesentlich geringeres Risiko an Steuernachforderungen in späteren Jahren, wird aber angehalten, etwaige Steuerrisiken von sich aus aufzuzeigen und soll nach Möglichkeit auf „aggressive Steuergestaltungen“ verzichten. Christof Rekers, Geschäftsführer eines an dieser Kooperationsform beteiligten Betonwerks, lobte sodann aus seiner Sicht ausdrücklich das „Osnabrücker Modell“. Früher habe sich beispielsweise in seinem Unternehmen zum Jahresende stets die Problematik der Bewertung unfertiger Erzeugnisse ergeben. Mithilfe der frühen Einbindung der Finanzverwaltung habe man nunmehr diese Unsicherheit lösen können. Ein weiterer Vorteil der gesteigerten Rechtssicherheit sei das bessere Rating bei den Banken wegen des geringeren Steuerrisikos.
Robert Risse, Head of Tax der Henkel KGaA, erläuterte, dass mit Hilfe einer kooperativeren Handlungsweise seitens der Wirtschaft bei der Betriebsprüfung sich sowohl der Zeitraum, der geprüft wird, als auch der Zeitraum, in dem geprüft wird, erheblich verkürzen soll. Probleme mit den umfänglich zu offenbarenden Sachverhalten sehe er für die im DAX gelistete Henkel-Gruppe nicht, da diese ohnehin weitreichenden Publizitätspflichten aus anderen Rechtsgründen unterliege. Über den niederländischen Weg der Kooperation im Steuerverfahren berichtete anschließend Theo Schmit, Philips Electronics B.V. Dieses sehr weitgehende Modell stehe unter den Bedingungen „Ehrlichkeit über alles“, Integrität und vor allem Vertrauen, das erarbeitet werden müsse. Hierbei überwache das Unternehmen - mittels eines internen Kontrollsystems - weitgehend sich selbst bei der Erfüllung der eigenen steuerlichen Pflichten. Das Finanzamt lasse sich lediglich über die getroffenen Maßnahmen berichten, gebe diesbezüglich kritische Anmerkungen und führe einige Stichproben durch. Steuerrisiken sollen dabei durch den Steuerpflichtigen nicht verdeckt, sondern offensiv kommuniziert werden. Im Gegenzug seien die Finanzbehörden angehalten, bei Rechtsunsicherheiten innerhalb kurzer Fristen verbindliche Auskünfte zu geben.
Neben diesen Vorzügen wurde auf der Veranstaltung allerdings auch erhebliche Skepsis geäußert. So würde die fehlende Unterschrift auf den Steuererklärungen zu einer Vermengung der Verantwortlichkeiten zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung führen. Im Übrigen sei die Abgabenordnung durchaus ein modernes Gesetz, das auch in der Zukunft einen flexibleren Rahmen für Kooperationsformen biete, so Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen. Allerdings sei die Privilegierung ein verfassungsrechtliches Problem, wenn in die freiwillige Kooperation nur die „loyalen, gesunden und seriösen Unternehmen“ aufgenommen werden. Schließlich stellte der Moderator des Kolloquiums, Prof. Dr. Wilhelm Haarmann, zur Diskussion, ob aggressive Steuergestalter in diesem Zusammenhang als „unseriös“ gelten sollen. Den Bedenken wurde entgegengesetzt, dass praktisch nur mit den Unternehmen kooperativ umgegangen werden könne, die dies tatsächlich auch befürworteten. Aus dem Bereich der OFD Düsseldorf wurde ferner das Versprechen abgegeben, dass jedem - der dies wünsche - schon heute eine zeitnahe Betriebsprüfung angeboten werden könne. DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald schlug vor, das System des risikogesteuerten Audits aus der Wirtschaftsprüfung in die Außenprüfung zu übernehmen, was allgemein auf Zustimmung stieß.
Erhebliche Kritik erfuhr auch die Finanzverwaltung selbst. So könne auf Seiten der Steuerpflichtigen kein Vertrauen entstehen, wenn etwa interne Nichtanwendungserlasse existieren, trotz beinah flächendeckender Publizität noch weitere innerbetriebliche Unterlagen angefordert werden oder heimlich „durch die Hintertür“ ein Verzögerungsgeld als erneutes Druckmittel eingeführt wird, so der Tenor einiger Steuerabteilungs-Leiter von Unternehmen. Ungeklärt blieben auch die praktischen Folgen, wenn ein Steuerpflichtiger wieder von der zeitnahen Betriebsprüfung Abstand nehmen will.
Im Nachgang zur Veranstaltung wurde bekannt, dass sich die bundesdeutsche Finanzminister-Konferenz den aufgezeigten Zweifeln angeschlossen und sich gegen die flächendeckende Anwendung des „Osnabrücker Modells“ ausgesprochen hat. Für den DStV nahmen an dem Kolloquium - neben dessen Präsident - der Geschäftsführer RA/StB Norman Peters und Referent RA/StB Markus Deutsch teil.








