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Die Finanzverwaltung erwartet im Gegenzug eine deutliche Verbesserung des Abgabeverhaltens sowie die Erhöhung der Quote für eingegangene Steuererklärungen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung behält sie sich vor, gewisse Steuererklärungen vorab anzufordern. Weiterhin ist vorgesehen, dass die hessische Finanzverwaltung im Oktober des Folgejahres ein Hinweisschreiben an die steuerlich beratenden Steuerpflichtigen versendet, deren Steuererklärung noch offen ist, um sie an die Abgabe der erforderlichen Unterlagen bei ihrem Steuerberater zu erinnern.
Sollte dieses auf Kooperation setzende Modell sowohl auf Seiten der Berater als auch bei der hessischen Finanzverwaltung als Erfolg angesehen werden, könnte es gegebenenfalls die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Lösung bilden.
Der Erlass des Landes Hessen vom 17.6.2010 ist hier abrufbar.
Hessisches Pilotprojekt zur Neuregelung der Abgabefristen für Steuererklärungen
In Hessen werden erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009, im Zuge eines neuen Kooperationsmodells für „Beraterfälle“, die Abgabefristen für Steuererklärungen vom 31.12. des Folgejahres auf den 28.2. des Zweitfolgejahres, also auf den 28.2.2011 verlängert.Die Finanzverwaltung erwartet im Gegenzug eine deutliche Verbesserung des Abgabeverhaltens sowie die Erhöhung der Quote für eingegangene Steuererklärungen. Zur Erreichung dieser Zielsetzung behält sie sich vor, gewisse Steuererklärungen vorab anzufordern. Weiterhin ist vorgesehen, dass die hessische Finanzverwaltung im Oktober des Folgejahres ein Hinweisschreiben an die steuerlich beratenden Steuerpflichtigen versendet, deren Steuererklärung noch offen ist, um sie an die Abgabe der erforderlichen Unterlagen bei ihrem Steuerberater zu erinnern.
Sollte dieses auf Kooperation setzende Modell sowohl auf Seiten der Berater als auch bei der hessischen Finanzverwaltung als Erfolg angesehen werden, könnte es gegebenenfalls die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Lösung bilden.
Der Erlass des Landes Hessen vom 17.6.2010 ist hier abrufbar.








