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DStV-Präsident Seewald im BMF - Vertrauensschutz bei Ist-Besteuerung für Freiberufler erreicht

Am 25.1.2011 trafen sich Dr. Albert Peters, Steuerabteilungsleiter im BMF, und DStV-Präsident Hans-Christoph Seewald zu einem Gedankenaustausch. Seewald warb dabei eindringlich für eine Vertrauensschutzregelung in Bezug auf das BFH-Urteil vom 22.7.2010 (V R 4/09), in dem der BFH die Voraussetzungen für eine Ist-Besteuerung bei freiwillig buchführenden Freiberuflern als nicht gegeben ansieht. Mittlerweile haben die Referatsleiter Umsatzsteuer von Bund und Ländern entschieden, dass das Urteil erst mit Wirkung ab dem 1.1.2012 angewendet werden soll. Zuvor wird es ein diesbezügliches BMF-Schreiben geben. Der DStV ist inzwischen mit Vorschlägen für eine Gesetzesänderung an das BMF herangetreten (Eingabe S 02/11 vom 8.2.2011, abrufbar unter www.dstv.de).

Weitere Themen waren die geänderte Rechtsprechung des BFH zur mittelbaren finanziellen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie die Untergrenze der steuerlichen Herstellungskosten. Mit Schreiben vom 22.6.2010 hatte das BMF veranlasst, dass die in § 255 Abs. 2 S. 3 HGB aufgeführten Kosten nicht der steuerrechtlichen Aktivierungspflicht unterliegen. Dies gilt solange, bis die Einkommensteuerrichtlinien geändert werden, was erst für 2012 vorgesehen ist. Das BMF wird wohl allerdings bei seiner ursprünglichen Meinung bleiben, dass die genannten Kosten steuerrechtlich als Herstellungskosten zu aktivieren sind. Der DStV ist weiterhin der Ansicht, dass die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung in Bezug auf diese Kosten nicht eingreift. Sollte das BMF bei seiner Ansicht bleiben, wird der DStV die Rechtslage im Rahmen einer Musterklage ab 2012/2013 klären lassen.