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Diese Einschätzung unterstrich DStV-Vizepräsident StB Volker Humeny anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Dabei mahnte Humeny weitere durch den DStV vorgeschlagene Erleichterungen an, wie die Fortführung der erhöhten Schwellenwerte beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG oder bei der Ist-Besteuerung nach § 20 UStG. Wie im Übrigen alle Sachverständigen äußerte er sich zudem zustimmend über die schnelle Umsetzung der MwStSystRL im Hinblick auf die künftige Zulässigkeit einer elektronisch übermittelten Rechnung mit erleichterten Anforderungen. Bedenken wurden lediglich, wie auch in der DStV-Eingabe, an § 14 UStG-E geäußert, der weiterhin Bezug auf das EDI-Systems und die elektronische Signatur nimmt. Überwiegend positiv gesehen wurde ebenso der geplante Wegfall der Einkommensgrenze für volljährige Kinder im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Intensiv diskutiert wurde daneben die vom Bundesrat gegenüber dem Regierungsentwurf vorgeschlagene Einschränkung, Kapitaleinkünfte bei der Prüfung der zumutbaren Eigenbelastung jedenfalls bei denjenigen weiterhin einzubeziehen, bei denen der progressive Steuertarif niedriger als 25 Prozent ist. Ferner wurde teils gefordert, den jüngst etablierten Freiwilligendienst beim Familienlastenausgleich zu berücksichtigen. Schließlich darf die Zukunft der „zweijährigen Steuererklärung“ nach den skeptischen Stimmen des Berufsstandes und der Deutschen Steuergewerkschaft als offen bezeichnet werden. Für den DStV nahm an der Anhörung außerdem Referent RA/StB Markus Deutsch teil.
Eingabe und Anhörung zum Steuervereinfachungsgesetz 2011
Spätestens seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wird der steuerliche Bürokratieabbau wieder in der Öffentlichkeit breit diskutiert. Bereits im vergangenen Sommer hatte der DStV eine entsprechende Initiative von Finanzpolitikern des Deutschen Bundestages unterstützt und mit eigenen Vorschlägen flankiert. Den Regierungsentwurf des Gesetzes bezeichnet der DStV in seiner Eingabe S 07/11 (www.dstv.de) zwar als grundsätzlich richtig, aber als noch weit entfernt von einem echten Durchbruch. Die Vereinfachungen, etwa bei der Abgeltungsteuer oder beim Familienleistungsausgleich, sowie die Einschränkung der Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte seien ein Schritt in die richtige Richtung. Demgegenüber zeigte sich der Verband skeptisch hinsichtlich der Pläne einer „zweijährigen Steuererklärung“ bzw. sogar ablehnend im Hinblick auf die Neuregelung der getrennten Veranlagung von Ehegatten.Diese Einschätzung unterstrich DStV-Vizepräsident StB Volker Humeny anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Dabei mahnte Humeny weitere durch den DStV vorgeschlagene Erleichterungen an, wie die Fortführung der erhöhten Schwellenwerte beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG oder bei der Ist-Besteuerung nach § 20 UStG. Wie im Übrigen alle Sachverständigen äußerte er sich zudem zustimmend über die schnelle Umsetzung der MwStSystRL im Hinblick auf die künftige Zulässigkeit einer elektronisch übermittelten Rechnung mit erleichterten Anforderungen. Bedenken wurden lediglich, wie auch in der DStV-Eingabe, an § 14 UStG-E geäußert, der weiterhin Bezug auf das EDI-Systems und die elektronische Signatur nimmt. Überwiegend positiv gesehen wurde ebenso der geplante Wegfall der Einkommensgrenze für volljährige Kinder im Rahmen des Familienleistungsausgleichs. Intensiv diskutiert wurde daneben die vom Bundesrat gegenüber dem Regierungsentwurf vorgeschlagene Einschränkung, Kapitaleinkünfte bei der Prüfung der zumutbaren Eigenbelastung jedenfalls bei denjenigen weiterhin einzubeziehen, bei denen der progressive Steuertarif niedriger als 25 Prozent ist. Ferner wurde teils gefordert, den jüngst etablierten Freiwilligendienst beim Familienlastenausgleich zu berücksichtigen. Schließlich darf die Zukunft der „zweijährigen Steuererklärung“ nach den skeptischen Stimmen des Berufsstandes und der Deutschen Steuergewerkschaft als offen bezeichnet werden. Für den DStV nahm an der Anhörung außerdem Referent RA/StB Markus Deutsch teil.








