Inhalt
Nach dem unterhaltsamen Vorwort von Verbandspräsident Wolfgang Wawro stellte Professor Dr. Manfred Pollanz ausgewählte Praxisprobleme bei der Umsetzung des BilMoG dar. Hierbei beschränkte er sich nicht auf die Darstellung der geänderten Vorschriften, sondern stellte stets den Zusammenhang zur Bilanzpolitik und etwaigen Haftungsrisiken her. Mehrfach appellierte der Dozent an die Zuhörer, sich im Rahmen der jetzigen Jahresabschlusserstellung mit den Übergangsvorschriften des EGHGB intensiv auseinanderzusetzen. Zwar verbleibe die letzte Entscheidung über die Ausübung eines Wahlrechts beim Mandanten - dieser müsse aber über alle Konsequenzen belehrt werden. Um späteren Risiken vorzubeugen, sollte zudem der Prozess seitens des Berufsträgers sorgfältig dokumentiert werden. Deutlich unterstrich Pollanz die Auswirkungen des BilMoG - infolge der Aufgabe der Umkehrmaßgeblichkeit - auf die Qualität der Ergebnisziffer „Jahresüberschuss“. Insbesondere die nicht mehr vorhandene Zwangsthesaurierung durch den Einfluss steuerlicher Vorschriften führe zu erheblichen Veränderungen. Insofern empfahl er, alle Leistungsbeziehungen einer Kapitalgesellschaft, deren Umfang von der Höhe des Jahresüberschusses abhängig ist, zu überprüfen. Dies gelte beispielsweise für die gewinnabhängigen Vergütungen der Geschäftsführer.
Ausführlich befasste sich Dr. Christoph Goez sodann in seinem Vortrag mit den Haftungsgefahren des Steuerberaters und löste damit zumindest anfänglich den einen oder anderen Schrecken im Publikum aus. Tröstlich dürfte dennoch gewesen sein, dass der Dozent im Gegenzug für diese wichtige Sensibilisierung umfangreiche Ratschläge und Arbeitshilfen zur Verfügung stellte, die dieses Risiko erheblich minimieren können. Vor allem mahnte Goez zu besonderer Vorsicht bei Aufträgen, in deren Schutzbereich Dritte, wie klassischerweise Banken oder Anleger, einbezogen werden. Weitere Hinweise gab er unter anderem zur Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Rechtsdienstleistungsgesetz oder zu den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung.
Zu den stetig bedeutender werdenden Themen gehört die Umsatzsteuer, der sich nach der Mittagspause Prof. Rolf-R. Radeisen widmete. Hierzu gehörten schwerpunktmäßig die sonstigen Leistungen, deren Leistungsorte sich in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2015 durchgreifend ändern. Wichtige Beispiele bildeten dabei die Messedienstleistungen und die Transportleistungen, letztere sind neuerdings mit einer Rückausnahme nach § 3a Abs. 8 UStG versehen. Hiernach zeigte sich einmal mehr, dass die europäischen Regeln und die oftmals sehr eigene deutsche Auslegung dieser Vorschriften zu zahlreichen Friktionen in Fällen mit Auslandsbezug führen. Bei der Erörterung der Erweiterung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft wies Radeisen auf einen Erlass der Finanzverwaltung hin, nach dem bis zum 31.3.2011 nicht beanstandet wird, wenn der Gebäude reinigende Unternehmer noch selbst die Steuer abführt. Fehlen durften ebenfalls freilich nicht eigene Anmerkungen zur Entscheidung des EuGH im Fall „Pannon Gép“ zur rückwirkenden Korrektur von Rechnungen zwecks Vorsteuerabzugs.
Anlässlich der abschließenden Podiumsdiskussion zu den Problemen der „elektronisch übermittelten Rechnung“ erläuterte Ministerialrat Klaus Salomon, Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, dass im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes eine durchgreifende Reform geplant sei. Nach dieser solle es künftig unproblematisch möglich sein, Rechnungen in Form eines PDF-Dokuments im Rahmen des § 15 UStG zu verwenden. Zwar gestand er ein, dass es diesbezüglich Bedenken einiger Finanzverwaltungen der Länder gebe, diese am Ende aber wohl nicht durchgreifend seien. Dies wurde seitens des Publikums skeptisch aufgenommen. Zu oft habe man die Erfahrung machen müssen, dass versprochene Vereinfachungen schließlich doch nicht eintraten, so die überwiegende Zahl der Zuschauermeldungen.
Für einen gelungenen Verbandstag sorgten nicht minder die freundliche Atmosphäre am Veranstaltungsort und die zahlreichen Fachaussteller, die einen informativen Überblick über Verlags- und Softwareprodukte gaben.
Informativer Verbandstag zum Jahresanfang
Über eine gelungene 35. Berliner Fachtagung konnte sich einmal mehr am 8.3.2011 der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V. freuen. Die Veranstaltung am Anfang des Jahres vermochte, bei sonnigem Frühlingswetter den Teilnehmern kompakt einen Überblick über wesentliche Teile der praktischen Arbeit in den Steuerberaterkanzleien zu vermitteln.Nach dem unterhaltsamen Vorwort von Verbandspräsident Wolfgang Wawro stellte Professor Dr. Manfred Pollanz ausgewählte Praxisprobleme bei der Umsetzung des BilMoG dar. Hierbei beschränkte er sich nicht auf die Darstellung der geänderten Vorschriften, sondern stellte stets den Zusammenhang zur Bilanzpolitik und etwaigen Haftungsrisiken her. Mehrfach appellierte der Dozent an die Zuhörer, sich im Rahmen der jetzigen Jahresabschlusserstellung mit den Übergangsvorschriften des EGHGB intensiv auseinanderzusetzen. Zwar verbleibe die letzte Entscheidung über die Ausübung eines Wahlrechts beim Mandanten - dieser müsse aber über alle Konsequenzen belehrt werden. Um späteren Risiken vorzubeugen, sollte zudem der Prozess seitens des Berufsträgers sorgfältig dokumentiert werden. Deutlich unterstrich Pollanz die Auswirkungen des BilMoG - infolge der Aufgabe der Umkehrmaßgeblichkeit - auf die Qualität der Ergebnisziffer „Jahresüberschuss“. Insbesondere die nicht mehr vorhandene Zwangsthesaurierung durch den Einfluss steuerlicher Vorschriften führe zu erheblichen Veränderungen. Insofern empfahl er, alle Leistungsbeziehungen einer Kapitalgesellschaft, deren Umfang von der Höhe des Jahresüberschusses abhängig ist, zu überprüfen. Dies gelte beispielsweise für die gewinnabhängigen Vergütungen der Geschäftsführer.
Ausführlich befasste sich Dr. Christoph Goez sodann in seinem Vortrag mit den Haftungsgefahren des Steuerberaters und löste damit zumindest anfänglich den einen oder anderen Schrecken im Publikum aus. Tröstlich dürfte dennoch gewesen sein, dass der Dozent im Gegenzug für diese wichtige Sensibilisierung umfangreiche Ratschläge und Arbeitshilfen zur Verfügung stellte, die dieses Risiko erheblich minimieren können. Vor allem mahnte Goez zu besonderer Vorsicht bei Aufträgen, in deren Schutzbereich Dritte, wie klassischerweise Banken oder Anleger, einbezogen werden. Weitere Hinweise gab er unter anderem zur Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, zum Rechtsdienstleistungsgesetz oder zu den Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung.
Zu den stetig bedeutender werdenden Themen gehört die Umsatzsteuer, der sich nach der Mittagspause Prof. Rolf-R. Radeisen widmete. Hierzu gehörten schwerpunktmäßig die sonstigen Leistungen, deren Leistungsorte sich in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2015 durchgreifend ändern. Wichtige Beispiele bildeten dabei die Messedienstleistungen und die Transportleistungen, letztere sind neuerdings mit einer Rückausnahme nach § 3a Abs. 8 UStG versehen. Hiernach zeigte sich einmal mehr, dass die europäischen Regeln und die oftmals sehr eigene deutsche Auslegung dieser Vorschriften zu zahlreichen Friktionen in Fällen mit Auslandsbezug führen. Bei der Erörterung der Erweiterung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft wies Radeisen auf einen Erlass der Finanzverwaltung hin, nach dem bis zum 31.3.2011 nicht beanstandet wird, wenn der Gebäude reinigende Unternehmer noch selbst die Steuer abführt. Fehlen durften ebenfalls freilich nicht eigene Anmerkungen zur Entscheidung des EuGH im Fall „Pannon Gép“ zur rückwirkenden Korrektur von Rechnungen zwecks Vorsteuerabzugs.
Anlässlich der abschließenden Podiumsdiskussion zu den Problemen der „elektronisch übermittelten Rechnung“ erläuterte Ministerialrat Klaus Salomon, Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg, dass im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes eine durchgreifende Reform geplant sei. Nach dieser solle es künftig unproblematisch möglich sein, Rechnungen in Form eines PDF-Dokuments im Rahmen des § 15 UStG zu verwenden. Zwar gestand er ein, dass es diesbezüglich Bedenken einiger Finanzverwaltungen der Länder gebe, diese am Ende aber wohl nicht durchgreifend seien. Dies wurde seitens des Publikums skeptisch aufgenommen. Zu oft habe man die Erfahrung machen müssen, dass versprochene Vereinfachungen schließlich doch nicht eintraten, so die überwiegende Zahl der Zuschauermeldungen.
Für einen gelungenen Verbandstag sorgten nicht minder die freundliche Atmosphäre am Veranstaltungsort und die zahlreichen Fachaussteller, die einen informativen Überblick über Verlags- und Softwareprodukte gaben.








