29.04.2013, Kategorie Stellungnahmen

1 BvL 21/12 – Verfassungsrechtliche Prüfung, ob § 19 Abs. 1 ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. m. §§ 13a, 13b ErbStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt – Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 27.9.2012, Az.: II R 9/11 –


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