04.04.2018, Kategorie Archiv

2. Berliner Umsatzsteuertag – Was bringt die Zukunft?

Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) lud am 15. und 16.3.2018 zum gut besuchten 2. Berliner Umsatzsteuertag ein. Die interessierten Teilnehmer, wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV), konnten im Haus der Deutschen Wirtschaft Interessantes über die Zukunft der Umsatzsteuer erfahren. Am Donnerstagabend wagten Vertreter aus Politik und Wirtschaft zum Start der Veranstaltung einem Ausblick auf die steuerpolitischen Herausforderungen in der Umsatzbesteuerung. Am Freitag ergänzten spannende Diskussionsrunden zu unterschiedlichen Themen des Umsatzsteuerrechts die Veranstaltung. BDI-Präsident StB Prof. Dieter Kempf bemerkte in seiner Einführungsrede: Die Umsatzsteuer sei einst zur Vereinfachung eingeführt worden. Die Umsetzung dieses Ziels sei jedoch nicht ganz gelungen. Grund genug, sich mit aktuellen Entwicklungen zu beschäftigen: Das finale europäische Mehrwertsteuersystem Maria Elena Scoppio (Head of the Unit Value Added Tax der EU-Kommission) informierte über die Neuigkeiten hinsichtlich der laufenden Pläne der EU-Kommission, das Mehrwertsteuersystem zu reformieren. Sie stellte beispielsweise klar: Die derzeitigen Übergangsregelungen zum grenzüberschreitenden Warenverkehr im B2B-Bereich hätten ausgedient. Die Umstellung hin zu einer Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip sei gesetzt. Die im Oktober 2017 veröffentlichten Vorschläge der EU-Kommission zur Reformierung des Umsatzsteuerrechts sehen vor, ein neues Qualitätsmerkmal – den zertifizierten Steuerpflichtigen – einzuführen. An den Status würden dann bestimmte umsatzsteuerliche Rechtsfolgen anknüpfen. Hierzu führte Scoppio aus: Die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Einführung dieses Qualitätsmerkmals sei noch nicht getroffen. Der Vorschlag sei lediglich ein Angebot an die Mitgliedstaaten. Scoppio verstehe durchaus die bis dato vorgetragene Kritik der Mitgliedstaaten an einer solchen Einführung. Sowohl die kurzfristig geplanten Verbesserungen im Umsatzsteuerrecht (sog. Quick-Fixes) als auch die endgültigen Regelungen könnten aber auch ohne die Einführung des Merkmals des zertifizierten Steuerpflichtigen umgesetzt werden. Aus Sicht des DStV ist dies ein durchaus positives Signal. Er selbst kritisierte in seiner Stellungnahme S 01/18 das neue Merkmal nachdrücklich. Ebenfalls sei – so Scoppio – Bewegung in der Diskussion, wie eine europäische Regelung zur Bestimmung der bewegten Lieferung im grenzüberschreitenden Reihengeschäft aussehen könnte. Hier deutete sie an, dass einige Mitgliedstaaten sehr konstruktive Verbesserungsvorschläge gemacht hätten. Diese wolle man weiter verfolgen. Scoppio zeigte sich in der weiteren Diskussion sehr aufgeschlossen und betonte, dass sie auch weiterhin den fachlichen Austausch suchen werde. Bis Ende Mai wolle die EU-Kommission darüber hinaus weitere Konkretisierungen der geplanten Mehrwertsteuerreform veröffentlichen. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Umsatzbesteuerung Neben Neuigkeiten aus der Rechtsprechung und Fragen zur umsatzsteuerlichen Bewertung bei Datenüberlassungen schaffte es auch ein weiteres, ganz aktuelles Thema ins Programm – Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Umsatzsteuerrecht. Was ein bisschen nach Science-Fiction klang, ist längst Gegenwartsmusik. Zwar zeigten die vorgetragenen Berichte von entsprechenden Projekten aus der Wirtschaft: Bislang schlagen Systeme, die automatisiert Unternehmensvorgänge umsatzsteuerlich überprüfen sollen, noch relativ häufig falschen Alarm. Aber das sei in der Phase, in der die Systeme noch angelernt würden, normal. Längerfristig solle ein zielgenaues Kontrollsystem möglich sein. In diesem Zusammenhang wurde deutlich: Solche Projekte kosten Geld – viel Geld. So drängte sich in der Diskussion die Frage auf, ob sich die Implementierung solcher Systeme auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lohnen würde. Prof. Dr. Peter Fettke (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz) bestätigte, dass die eigene Systemimplementierung sicher nicht für jeden in Betracht komme. Allerdings könnte ein neuer Beratungsmarkt entstehen. So könnten beispielsweise externe Compliance-Prüfungen mithilfe Künstlicher Intelligenz von Dritten angeboten werden. Dies sei letztlich auch für KMU interessant. An der sehr gelungenen Veranstaltung nahm für den DStV die Referentin für Steuerrecht, Daniela Ebert, LL.M., teil. Stand: 3.4.2018 Lesen Sie hierzu auch: DStV lehnt zertifizierten Steuerpflichtigen im geplanten Mehrwertsteuersystem ab DStV-Stellungnahme S 01/18 – EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final DStV fordert: Harmonisierung statt geplanter EU-weiter Flexibilisierung der Mehrwertsteuersätze DStV-Stellungnahme S 02/18 – EU-Kommissions-Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze COM(2018) 20 final


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 2 = 5