09.03.2018, Kategorie Archiv Steuerrecht

42. Berliner Steuerfachtagung des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg e.V. – Rund um Startups

Der Steuerberaterverband Berlin Brandenburg e.V. lud zur 42. Berliner Steuerfachtagung ein. Die größte Steuerfachtagung Berlins stand in diesem Jahr unter dem Motto „Rund um Startups“. Der Präsident des Steuerberaterverbands Berlin Brandenburg e.V., StB Carsten Butenschön, hieß die über 300 Teilnehmer herzlich willkommen. Zu ihnen zählten Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe, Vertreter der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit sowie der Wissenschaft. Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) StB/WP Harald Elster richtete ebenfalls einführende Grußworte an die Anwesenden. Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., Florian Nöll, betonte in seiner Grußansprache, dass Berlin als Startup-Hautstadt den Vergleich mit London nicht scheuen müsse. Aber was sei überhaupt kennzeichnend für die Startup-Branche? Nöll führte hierzu aus: Die Gründer sind im Schnitt 30 Jahre alt, zu 80 % Akademiker und zu ca. 85 % männlich. Damit unterscheiden sich Startups von vielen klassischen Familienbetrieben. Die wachsende Startup-Szene werde auch das Unternehmensbild in Deutschland beeinflussen. Man rechne in iPhone- statt in Familiengenerationen. Überhaupt: Der digitale Fortschritt werde die Arbeitswelt grundlegend reformieren. Künstliche Intelligenz werde hierbei eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Um auch künftig für Startups attraktiv zu sein, forderte Nöll die Politik auf, den Fokus auf drei wesentliche Grundpfeiler zu lenken: Kapital, Köpfe und Regulierung. Wie wichtig steuerliche Beratung für Startups ist, zeigten die anschließenden steuerlichen Fachvorträge. StB Dipl. Kfm. Prof. Rolf R. Radeisen konzentrierte sich in seinem Vortrag auf die Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts, die für Startups interessant sind. Probleme des Vorsteuerabzugs in der Gründungsphase und die umsatzsteuerlichen Folgen verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten waren hier nur zwei Beispiele. Zudem skizzierte er die Vorschläge der EU-Kommission, die das Umsatzsteuersystem, wie wir es heute kennen, ganz grundlegend verändern würden. Der Vortrag zeigte: Ein Blick durch die umsatzsteuerliche Brille ist für Startups unerlässlich. Hier ist steuerliche Expertise gefordert! Neue Unternehmen eröffnen oftmals auch neue Beratungsfelder. Das wurde besonders in dem Vortrag von RA Benjamin Kirschbaum deutlich. Er nahm die Teilnehmer mit auf eine Reise in die Welt der Kryptowährungen. Anglizismen wie „Blockchain“, „Miner“, „Airdrop“ oder „Hard Fork“ prägen das Geschäftsfeld. Kirschbaum erläuterte den Anwesenden zunächst die Grundlagen. Für einige waren diese sicherlich noch unbekanntes Terrain. Nach diesem Einstieg trug Kirschbaum aufkommende Steuer- und Bilanzierungsfragen nebst Lösungsansätzen vor. Eines war dabei ganz deutlich: Das steuerliche Beratungsfeld hat sich mit Kryptowährungen um einen anspruchsvollen Punkt erweitert. StB/WP Dipl. Kfm. Thomas Kühn führte die Teilnehmer mit seinem Vortrag wieder zurück in bekanntere Gefilde. Im Fokus standen ertrags- und bilanzsteuerliche Fragen bei der Beratung von Startups. Aber auch diese haben es in sich. Kennzeichnend für Startups, so Kühn, sind deren Internationalität sowie ein atemberaubendes Wachstumstempo. Damit gehe ein hoher Kapitalbedarf einher. Dies spiegele sich auch in den steuerlichen Beratungsfeldern wider. So beleuchtete Kühn aus ertragsteuerlicher Sicht beispielsweise die Finanzierung durch Venture Capital oder Crowdfunding. Auch erfuhren die Teilnehmer Relevantes zu den Möglichkeiten der steuerlichen Verlustnutzung sowie zu den steuerlichen Auswirkungen bei Totalverlust. Die Ausführungen zeigten: Steuerberater sind für Startups ständig unterstützende Wegbegleiter. DStI-Vizepräsident StB Torsten Lüth sowie der Präsident des Steuerberaterverbands Rheinland-Pfalz e.V., Michael Weidenfeller besuchten die gelungene Veranstaltung. Ferner nahmen für den DStV sein Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, Geschäftsführer Syndikus RA/StB Norman Peters, die Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein sowie die Referentin für Steuerrecht Daniela Ebert, LL.M teil. Stand: 9.3.2018


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