30.11.2015, Kategorie Archiv Steuerrecht

57. Berliner Steuergespräch zur Reform der Investmentbesteuerung

Am 23.11.2015 fand im Haus der Deutschen Wirtschaft das 57. Berliner Steuergespräch statt. Thema der Veranstaltung war die Reform der Investmentbesteuerung. Anhand des hierzu vorliegenden Diskussionsentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen vom 21.7.2015 erörterten die Podiumsgäste die Neuerungen der Reform. Schwerpunkt der Ausführungen war dabei die Besteuerung von Publikumsfonds. In einleitenden Vorträgen wurde der bestehende Reformbedarf erläutert, der sich insbesondere aus der Komplexität, der schweren Administrierbarkeit, der Gestaltungsanfälligkeit sowie europarechtlichen Zweifeln an der bestehenden Investmentfondsbesteuerung ergibt. Die Reform sieht für die Besteuerung von Publikumsfonds eine Abkehr vom bestehenden Transparenzprinzip vor. Vielmehr soll für Publikumsfonds ein intransparentes System gelten. Demnach sollen inländische Dividenden und Immobilienerträge pauschal auf Fondsebene mit 15 % besteuert werden. Für bestimmte steuerbefreite Anleger kann der Investmentfonds eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erlangen. Auf Anlegerebene wird nun eine Besteuerung auch für den Thesaurierungsfall vorgesehen. Umgesetzt wird dies durch die Besteuerung einer Vorabpauschale. Die Höhe der Vorabpauschale, wird durch tatsächliche Ausschüttungen gemindert und ist auf die tatsächliche Wertsteuerung des Fondsanteils im Veranlagungszeitraum begrenzt. Der zusätzlichen Belastung wird durch eine Teilfreistellung für Erträge aus Investmentfonds, die überwiegend in Aktien oder Immobilien investieren, entgegengewirkt. Herr Peter Maier vom Bundesverband Investment und Asset Management e. V. beklagte in diesem Zusammenhang insbesondere, dass einige Anlegergruppen, wie zum Beispiel Pensionsfonds, de facto nach dem vorliegenden Diskussionsentwurf eine höhere Steuerbelastung erfahren. Ebenso seien auch Kleinanleger steuerlich stärker belastet, da für diese der Sparerpauschbetrag nicht mehr zur Anwendung kommen solle. Maier forderte, die Interessen der benachteiligten Anlegergruppen stärker zu berücksichtigen. Auch sei in diesem Zusammenhang eine Anhebung der geplanten Prozentsätze der Teilfreistellung geboten. Weitere Stimmen aus dem Podium waren sich einig, dass die Beseitigung von bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten ein sehr hochgegriffenes Ziel sei. Eine solche Systemumstellung, wie derzeit angedacht, führe fast unweigerlich zu neuen Besteuerungslücken, die Raum für neue Gestaltungsmöglichkeiten böten. Prof. Dr. Kirchmayr-Schliesselberger der Universität Wien, die in der Vergangenheit in Österreich an einer Reform der Investmentbesteuerung mitgewirkt hat, nannte den Diskussionsentwurf „mutig“ und „spannend“. Herr MR Matthias Hensel des Bundesministeriums der Finanzen reagierte auf die Hinweise und teilweise vorgebrachte Kritik seitens der übrigen Podiumsteilnehmer beschwichtigend. Er verwies in diesem Zusammenhang auch darauf, dass der noch in 2015 zu erwartende Referentenentwurf einige Kritikpunkte der Verbände berücksichtigen werde. Zugleich verwies er hinsichtlich mancher Forderungen aber auch auf den Kosten-Nutzen-Aspekt. So seien geringfügige Steuererhöhungen für manche Anlegergruppen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass eine Systemvereinfachung herbeigeführt werden solle, nicht zu vermeiden. Welche konkreten Modifikationen der Referentenentwurf im Vergleich zum Diskussionsentwurf aufweist und welche Schwachstellen gegebenenfalls behoben werden, bleibt abzuwarten. Für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) nahmen an der gelungenen Veranstaltung die Referentinnen Annekathrin Wernsdorf B.Sc. und Daniela Ebert LL.M. teil. Stand: 26.11.2015


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