31.01.2018, Kategorie Archiv

Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.F.)

DStV-Stellungnahme B 01/18 an das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. Sehr geehrter Herr Dr. Solmecke, sehr geehrte Damen und Herren, gerne möchte der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) die Möglichkeit nutzen, sich kurz zum Entwurf „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ (IDW ES 6 n.F.) zu äußern und bittet um Berücksichtigung der nachfolgenden Punkte. Mitglieder des Arbeitskreises Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Harald Elster // WP/StB Mathias Fortenbacher // StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister // WP/StB Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Hans-Michael Korth // WP/StB Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Maiß // WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Meyer // WP/StB Dipl.-Kfm. Norman Peters // StB Hans-Christoph Seewald // WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tuschen // WP/StB Dipl.-Kfm. Christian Witte // WP/StB Dipl.-Kfm. Vorbemerkung Der Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. hat den Entwurf „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ (IDW ES 6 n.F.) erörtert. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind der Ansicht, dass die Lesbarkeit des Standards durch die Auslagerung von Passagen in das 2016 veröffentlichte Fragen-und-Antworten-Papier (F & A zu IDW S 6) deutlich gesteigert werden konnte. Anmerkungen Aus Sicht des Arbeitskreises liegt die Hauptproblematik bei der Erstellung eines Sanierungskonzeptes vor allem beim Nachhaltigkeitserfordernis auf der Stufe 2 des IDW ES 6 n.F. (s. Tz. 77). Schwierig sind in diesem Kontext die Begriffe der „branchenüblichen Rendite“ und der „angemessenen Eigenkapitalausstattung“ (vgl. z. B. in Tz. 16). Nach Meinung des Arbeitskreises variieren gerade die Rendite und die Eigenkapitalquote innerhalb einer Branche stark, da sie insbesondere von den Risiko- und Ertragsaussichten der Anteilseigner abhängen. In der Praxis dürften diese bei klassischen mittelständischen Familienunternehmern gegenüber Risikokapitalgebern zum Teil deutlich abweichen. Darüber hinaus ist das Erfordernis einer branchenangemessenen Eigenkapitalausstattung, wenn man diese denn hinreichend ermitteln kann, in Sanierungsfällen am Ende der Sanierungsplanphase häufig nur schwer zu erreichen. Wenn zum Beispiel das Eigenkapital durch Verluste stark angegriffen ist, braucht es häufig viele Jahre, bis man auch nur in die Nähe einer angemessenen Eigenkapitalausstattung kommt. Aus diesen Gründen plädiert der Arbeitskreis dafür, dass nicht auf die Begrifflichkeiten „branchenübliche Rendite“ und „angemessene Eigenkapitalausstattung“ abgestellt werden sollte. Vielmehr sollte die nachhaltige Wiederherstellung der Ertragsfähigkeit im Fokus stehen, da diese die Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit ist und sich zukünftig auch auf die Rendite und Eigenkapitalquote auswirken wird. Für weitergehende Erörterungen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen gez. WP/StB Dipl.-Kfm. Christian Witte (Vorsitzender) gez. StB Dipl.-Kfm. Mathias Fortenbacher (Referent)

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