19.03.2018, Kategorie Archiv

Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: FDP und DStV teilen Bedenken

Der Rat ECOFIN hat sich am 13.3.2018 in Brüssel auf Basis eines Kompromisstextes vom 9.3.2018 auf die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen verständigt. Der Rat wird die Richtlinie ohne weitere Aussprache annehmen, sobald die Texte in sämtlichen Amtssprachen fertiggestellt sind. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben danach bis zum 31.12.2019 Zeit, um die Richtlinie in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen. Die Freie Demokratische Partei (FDP) und der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) tauschten sich am 14.3.2018 über erste drängende Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben aus.
DStV-Präsident WP/StB Harald Elster betonte bei dem Austausch, dass die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zielgenau und verhältnismäßig ausgestaltet werden muss. Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass der EU-Katalog der meldepflichtigen Tatbestände noch sehr vage gehalten sei. Bei der nationalen Umsetzung müssten die Sachverhalte konkretisiert werden, um Steuerpflichtige und deren Berater vor Rechtsunsicherheiten zu schützen. MdB RA Dr. Florian Toncar (Finanzpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion) und MdB RAin/FAinStR Katja Hessel (Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion) sahen in diesem Zusammenhang auch die im EU-Vorschlag vorgesehene rückwirkende Meldepflicht kritisch: Intermediäre und betroffene Steuerpflichtige müssen nach den EU-Plänen Informationen über Modelle bis zum 31.8.2020 vorlegen, deren erster Schritt zwischen dem Datum des Inkrafttretens und dem Beginn der Anwendung der Richtlinie umgesetzt wird. Elster, MdB Dr. Toncar und MdB Hessel teilten die Auffassung, dass die Praxis diese Pflicht mangels konkreter Anhaltspunkte, was genau anzeigepflichtig ist, nicht umsetzen können werde. Weitere Schwerpunkte des Fachgesprächs waren Fragen rund um die Wahrung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens: Elster, Dr. Toncar und Hessel begrüßten die im EU-Vorschlag vorgesehene Ausnahme von der Meldepflicht für die rechts- und steuerberatenden Berufe. Nur so könne der nationale Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich verbrieften Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und seinem Berater Rechnung tragen. Es gewährleistet die Waffengleichheit gegenüber staatlichen Eingriffen und schützt damit auch aus Sicht von MdB Dr. Toncar und MdB Hessel den Steuerpflichtigen. Als einen weiteren Beitrag für ein faires Verfahren identifizierten sie die vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht in seinem Gutachten aus 2016 vorgeschlagene Pflicht für die Finanzverwaltung, eine rechtsverbindliche Antwort hinsichtlich der Anerkennung von gemeldeten Modellen zu geben. Eine solche Pflicht müsse bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zwingend in Deutschland eingeführt werden. Sehr kritisch in Puncto eines rechtsstaatlichen Verfahrens sahen die Gesprächsteilnehmer unter anderem die von der EU beabsichtigte Abschreckungswirkung und ungeklärte Fragen zu Sanktionen bei der Verletzung der Meldepflicht sowie zu steuerstrafrechtlichen Implikationen. Mit Blick auf die vielen offenen Fragen verständigten sich FDP und DStV auf die Fortsetzung des Austausches. Für den DStV nahmen neben seinem Präsidenten sein Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke und seine Leiterin der Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein teil. Stand: 19.3.2018 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum?


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