15.08.2016, Kategorie Archiv

Das neue Erbschaftsteuerrecht: Die Veranstaltung am 12.9.2016!

Noch ist das zähe Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer nicht beendet. Die geplanten Änderungen und Neuregelungen des Erbschaftsteuerrechts werfen zahlreiche Fragen sowohl für das laufende Vermittlungsverfahren als auch für die Praxis auf. Wie werden Unternehmen zukünftig bewertet? Wie wird das begünstigte Betriebsvermögen definiert und ermittelt? Wie sieht die geforderte Bedürfnisprüfung aus? Welches Recht findet in der Übergangsphase Anwendung? Diese und weitere Fragen wollen wir mit Vertretern der Politik, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Steuerberaterschaft und Unternehmen auf der Tagung Das neue Erbschaftsteuerrecht am 12.9.2016 von 10:30 bis 16:00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin erörtern. Träger der Veranstaltung sind der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), das Institut Finanzen und Steuern (ifst), der Deutsche Steuerberaterverband (DStV), Die Familienunternehmer, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Das umfangreiche Programm können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen und nutzen Sie auch diesen Link zur kostenfreien Online-Anmeldung http://www.dihk.de/anmeldung-steuern (Anmeldeschluss ist der 7.9.2016). Stand: 15.8.2016 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: Erbschaftsteuerreform: Was – Wie – Warum?

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