Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Muster für die Datenschutzhinweise an Mandanten
Seit dem 25. Mai 2018 müssen die neuen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Unternehmen, aber auch in Steuerberatungskanzleien umgesetzt werden. Zur weiteren Unterstützung in der Praxis haben der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ein Muster bereitgestellt, das bei der DSGVO-konformen Gestaltung der Datenschutzhinweise von Steuerberatungskanzleien an ihre Mandanten hilft. Die Informationspflicht besteht nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO für alle Mandate, bei denen seit dem Stichtag 25. Mai 2018 erstmals oder weiterhin personenbezogene Daten erhoben werden. Die Muster-Datenschutzhinweise sind auf der DStV-Webseite abrufbar in der Rubrik Praxistipps. Lesen Sie hierzu auch: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gemeinsame Hinweise von DStV und BStBK veröffentlicht Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Antworten des DStV und der BStBK auf häufig gestellte Fragen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – Handlungsempfehlungen für Steuerberatungskanzleien
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