03.11.2015, Kategorie Archiv

Die Suche nach einem mittelstandsfreundlichen Erbschaftsteuergesetz – DStV zu Gast bei gut besuchter Veranstaltung der großen Wirtschaftsverbände

Bei der Veranstaltung „Die Suche nach einem mittelstandsfreundlichen Erbschaftsteuergesetz“ am 29.10.2015 erörterten Vertreter aus Politik, Verbänden und Wirtschaft diverse Aspekte der Reform und deren Bedeutung für die deutschen Familienunternehmen am Wirtschaftsstandort Deutschland. Prof. Dr. Marcel Krumm von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster referierte in seinem der Podiumsdiskussion vorgeschalteten Impulsvortrag u. a. über die enge Verzahnung zwischen Erbschaftsteuerrecht und der Unternehmensbewertung, die Unsicherheit statistischer Daten, die zur Begründung der Regelungen herangezogen werden sowie die typologische Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Mitunternehmeranteilen. Das Podium, u. a. besetzt mit Ingeborg Neumann, Vizepräsidentin des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und Fritz Güntzler, Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags und Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion, beleuchtete zahlreiche Aspekte, Konzepte und Lösungsansätze der Erbschaftsteuerreform sowie ihren Nachbesserungsbedarf. U. a. wurden die für den Steuerpflichtigen ungünstigen Auswirkungen bei der Bewertung durch das vereinfachte Ertragswertverfahren im Vergleich zur Verkehrswertermittlung aufgezeigt. Ferner forderte Neumann Investitionsklauseln, damit Investitionen auch im Erbfall nicht verhindert werden. Darin solle die Besteuerung von Barbeständen gesondert geregelt werden. Wettbewerbsverzerrungen entstünden insb. dadurch, dass der Mittelstand die Devise „Cash is King“ verfolge. Mit Verweis auf die Nichtbesteuerung von Erben in anderen Staaten wurden ebenfalls die Abschaffung der Erbschaftsteuer, der Zusammenhang mit einer Vermögensteuer und die politischen Konstellationen dazu thematisiert. Die Teilnehmer debattierten darüber hinaus über eine Vereinfachung des Besteuerungsregimes in Form einer Flat Tax oder einer Niedrigbesteuerung mit Stufenanpassung. In der Diskussion um einen Verwaltungsvermögenskatalog verwies Güntzler auf den diesbezüglichen Vorschlag des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), wonach auf ertragsteuerliche Abgrenzungskriterien abgestellt werden solle. Auch mehrere betroffene Unternehmer aus dem Publikum berichteten von ihren Praxiserfahrungen. Dabei appellierten sie an die Politik, die bestehende Verunsicherung bei der Unternehmensnachfolge zu beenden und mit einem verfassungsfesten Erbschaftsteuergesetz der unternehmerischen Verantwortung und der deutschen Unternehmenskultur des Mittelstandes Rechnung zu tragen. Als Handlungsoption aus Unternehmersicht wurde die Abwanderung ins steuerlich günstigere Österreich genannt, um die Werthaltigkeit des Unternehmens und somit auch die Arbeitsplätze zu erhalten. An der gelungenen Veranstaltung der großen Wirtschaftsverbände nahmen für den DStV die Referentinnen RAin/StBin Sylvia Mein, Daniela Ebert LL.M., Annekathrin Wernsdorf, B.Sc. und RAin Verena Rode teil. Stand: 3.11.2015 Lesen Sie hierzu auch: Der Kampf für eine KMU-gerechte Erbschaftsteuer – DStV-Präsident im Gespräch mit MdB Güntzler Erbschaftsteuer „3.0“ – DStV im Gespräch mit der finanzpolitischen Sprecherin der CDU/CSU DStV-Stellungnahme S 06/15 zum Referentenentwurf zur Reform des ErbStG Erbschaftsteuer „3.0“ – DStV-Präsident im Gespräch mit dem BMF über den Referentenentwurf Erbschaftsteuer „3.0“ – Einigung zwischen Bund und Ländern in Sicht? Erbschaftsteuer „3.0“ – Die Diskussion ist eröffnet DStV-Stellungnahme S 05/15 zu den BMF-Eckpunkten zur Reform des ErbStG BVerfG nimmt die Vorteile für Unternehmenserben auseinander – Was nun? Keine Rückwirkung zu Lasten von Unternehmenserben – Ausnahmen sind kein Selbstzweck! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer – Bedeutung und Auswirkungen DStV-Stellungnahme S 03/13: Verfassungsrechtliche Prüfung, ob § 19 Abs. 1 ErbStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. m. §§ 13a, 13b ErbStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt


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