27.09.2018, Kategorie Archiv

Die Umsatzsteuer wird 100 Jahre alt – Zeit für ein Resümee!

Die Umsatzsteuer in Deutschland wird 100 Jahre alt – dieses Ereignis war Anlass für eine Jubiläumsveranstaltung des UmsatzsteuerForums e.V. am 20.9.2018 im Humboldt Carré in Berlin. Mit facettenreichen Festvorträgen und Grußworten wurde dem Geburtstagkind alle Ehre erwiesen. In diesem Zusammenhang wurde gleichfalls die Festschrift „100 Jahre Umsatzsteuer in Deutschland“ mit einer feierlichen Laudatio von Herrn MinDirig a.D. Werner Widmann vorgestellt. RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens, Vorsitzender des UmsatzsteuerForums e.V., zeigte in seiner Eröffnungsrede die verschiedenen Entwicklungsstadien der Umsatzsteuer auf. Die Erfolgsgeschichte sei vor allem eine des Aufkommens. Startete die Umsatzsteuer 1918 noch mit einem Nominalsatz von 0,5 %, stieg dieser in den letzten 100 Jahren auf die gegenwärtigen 19 % an. Das Steueraufkommen aus Umsatzsteuer nebst Einfuhrumsatzsteuer betrage mit 217 Mrd. € einem Anteil von knapp einem Drittel des Gesamtsteueraufkommens. Auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz bestätigte in seinem Festvortrag, dass die Umsatzsteuer eine wichtige Grundlage der Finanzierung des demokratischen und sozialen Gemeinwesens geworden sei. Allerdings brächten Globalisierung und Digitalisierung eine neue Herausforderung für die Steuererhebung. Es gelte, insbesondere den Umsatzsteuerbetrug weiter zu bekämpfen. Die Minimierung von Betrugsmöglichkeiten sei ein Maßstab, an dem sich Reformvorschläge messen lassen müssten. Darunter würden auch die aktuell diskutierten Pläne der EU-Kommission für ein „endgültiges Mehrwertsteuer-System“ für Warenlieferungen im B2B-Bereich fallen. Betont kritisch erachtete Scholz jedoch den Vorschlag der EU-Kommission, es jedem Mitgliedstaat freizustellen, auf welche Produktgruppen er einen ermäßigten Steuersatz anwenden wolle. Dies entspricht auch der Auffassung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV). Prof. Dr. Juliane Kokott, LL.M. (Am. Univ.), S.J.D. (Harvard), Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), verdeutlichte das Spannungsverhältnis zwischen formellen und materiellen Bedingungen im Umsatzsteuerrecht. Es sei erkennbar, dass der EuGH dem übertriebenen Formalismus im Mehrwertsteuerrecht Einhalt geboten habe. Für die Zukunft gelte es, die Balance zu halten zwischen dem Recht des Steuerpflichtigen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf der einen und dem Neutralitätsgrundsatz und der einfachen und uniformen, ubiquitären Anwendung des Rechts auf der anderen Seite. Sehr lehrreich waren auch die dogmatischen und systematischen Denkanstöße, die Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, vortrug. Er verdeutlichte sehr anschaulich ungelöste Fragen des Verbrauchsteuersystems. So könne etwa die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit eine Verbrauchsteuer nur begrenzt rechtfertigen. Dabei werde nämlich stereotyp nicht bedacht, dass Konsumaufwendungen auch von finanziell Nichtbemittelten oder mit geliehenem Geld finanziert würden. Daneben zeigte Kirchhof Rechtsschutzlücken auf: Der Entrichter der Umsatzsteuer könne als Adressat von Steuerbescheiden durchaus den Rechtsweg beschreiten. Der letztlich mit der Steuer belastete Endverbraucher hingegen sei kaum in der Lage, seine individuelle, rechtliche Betroffenheit gerichtlich geltend zu machen. Bei einem umfassenden Blick auf die Umsatzsteuer durfte natürlich auch die konkrete Betroffenheit aus Sicht der Praxis nicht fehlen. RA/StB/WP Dr. Raoul Riedlinger, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, beklagte u.a. die Rechtsunsicherheiten, die nicht zuletzt aus der unterschiedlichen Rechtsprechung des V. und des XI. Senats resultieren würden. Auch WP/StB Harald Elster, Präsident des DStV, verdeutlichte ganz konkrete Praxisprobleme der Umsatzbesteuerung. Hierzu zählten oftmals scheinbare Banalitäten, wie die korrekte Rechnungsstellung. Ein Blick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema bestätige, welch vielfältige Fragen hier noch zu klären seien. Mit Blick auf die künftigen Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht betonte Elster, dass man eines nicht vergessen dürfe: Wenn man über eine Massensteuer diskutiere, müsse sich dies auch in ihrer Handhabbarkeit widerspiegeln. Die dargestellten Ausführungen zu Praxisschwierigkeiten leiteten über zur Notwendigkeit einer funktionierenden Gerichtsbarkeit. Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs (BFH), beleuchtete in seinem Vortrag den gerichtlichen Steuerrechtsschutz im Umsatzsteuerrecht. Dabei wurde die besondere Rolle des EuGH deutlich. Im gesamten Steuerrecht bildeten BFH, Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und EuGH ein Dreieck. Da das Umsatzsteuerrecht jedoch durch das Unionsrecht harmonisiert sei, sei es an der Mehrwertsteuersystemrichtlinie zu messen. Daher liege die letzte Entscheidung diesbezüglich nicht bei dem BVerfG, sondern beim EuGH. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten würden auch von Beiträgen der nationalen Gerichte abhängen. Hier, so Mellinghoff, brächten sich der V. und XI. Senat des BFH konstruktiv ein. StB Dipl.-Kfm. Prof. Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, widmete sich der Frage: „Ist die Umsatzsteuer praxistauglich oder allein fiskalisch motiviert?“. Scherzhaft stellte er fest, dass auch die Praxistauglichkeit eine Frage der Perspektive sei; klar sei aber, dass diejenigen, die beim Thema Umsatzsteuer nicht aufstöhnen würden, schlichtweg die Komplexität noch nicht begriffen hätten. So sprächen unklare Gesetze und Verwaltungsanweisungen eindeutig gegen die Praxistauglichkeit. Dies führe für die Betroffenen bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu hohen Steuernachforderungen. Einige nicht praktikable Vorgaben könne man jedoch auch beseitigen. Dies verdeutlichte er am Beispiel der umsatzsteuerlichen Organschaftsregelung. Der Automatismus der Norm führe oftmals zu nicht gewünschten Effekten. Mit einem Antragsverfahren könne man diesem Problem aus der Praxis begegnen. Die Jubiläumsveranstaltung bot einen gelungenen Rundumblick zum Thema Umsatzsteuer. An der gut besuchten Veranstaltung nahm seitens des DStI-Präsidiums StB/vBP Wolfgang Roth teil. Ferner war der DStV durch seinen Hauptgeschäftsführer, RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke, und die Referentin Daniela Ebert, LL.M. vertreten. Als Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbands Rheinland-Pfalz e.V. nahm StBin Dipl.-Finw. (FH) Bärbel Metzger teil. Für den Steuerberater-Verband e.V. Köln nahmen sein Hauptgeschäftsführer RA Dr. Dominik Scheuerer und RA Manfred Hofstede, Mitglied der Geschäftsleitung, teil. Stand: 27.9.2018


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