06.03.2018, Kategorie Archiv Europa

Dienstleistungspaket der EU – DStV im Austausch mit der EU-Kommission

Am 20.2.2018 kamen DStV-Europareferent Dr. Jan Trommer und Felix Martens, Assistent der Europarechtsabteilung des DStV, in Brüssel zu einem intensiven fachlichen Gespräch mit wichtigen Vertretern der Europäischen Kommission zusammen, bei dem es um das von der EU-Kommission vorgelegte und gegenwärtig im Trilog befindliche, stark diskutierte Binnenmarktpaket ging. Vorab hatte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) den Vertretern der EU-Kommission bereits die Stellungnahme E 06/18, welche die wesentlichen Kritikpunkte und Befürchtungen zum Dienstleistungspaket umfasst, zukommen lassen. In einem sehr offenen und konstruktiven Meinungs- und Informationsaustausch standen der Leiter des Referats Berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten der Abteilung Modernisierung des Binnenmarkts der Generaldirektion GROW – Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Martin Frohn, LL.M. und der Stellvertretende Referatsleiter des Referats Dienstleistungspolitik für Verbraucher, Henning Ehrenstein, den Vertretern des DStV für Fragen zum EU-Dienstleistungspaket, insbesondere zu der geplanten Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung bei neuen berufsreglementierenden Maßnahmen und zur Reform des Notifizierungsverfahrens, sowie zur Erörterung kritisch betrachteter Aspekte zur Verfügung. Die Vertreter des DStV bemängelten die zuletzt enttäuschenden Entwicklungen zu den Richtlinienvorschlägen zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Reform des Notifizierungsverfahren in Anbetracht der bevorstehenden Trilogverhandlungen. Zur Enttäuschung der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hatten die vom DStV mehrfach an die EU Institutionen übersendeten Bedenken, Vorschläge und Anmerkungen zum Dienstleistungspaket zuletzt wenig Gehör im Rat und im Europaparlament gefunden. (v.l.n.r. Henning Ehrenstein, Stellvertretender Referatsleiter des Referats Dienstleistungspolitik für Verbraucher, Dr. Jan Trommer, DStV-Europareferent und Martin Frohn, LL.M., Leiter des Referats Berufliche Qualifikationen und Fähigkeiten der Abteilung Modernisierung des Binnenmarkts der Generaldirektion GROW – Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU) Verhältnismäßigkeit und Notifizierungsverfahren Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bedeutet dies, dass eine erhebliche Ausweitung des Kriterienkatalogs, der für die Verhältnismäßigkeitsprüfung anzuwenden ist, stattfinden wird. Bei der Reform des Notifizierungsverfahrens wird der EU-Kommission ein Widerspruchsrecht beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Berufsregulierungen eingeräumt werden. Auch findet eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zum Nachteil der Mitgliedstaaten statt. Im Gespräch mit den Vertretern der EU-Kommission kritisierte der DStV, dass die durch die Reformvorschläge resultierende faktische Übertragung des Ermessens und damit der Rechtssetzungskompetenz von berufsregulierenden Maßnahmen auf die EU-Kommission europarechtswidrig und unverhältnismäßig sind. Bundestag und Bundesrat teilen diese Auffassung und kritisierten bereits früh, dass dieses Vorhaben unter keinen Umständen mit dem Demokratie- und dem Subsidiaritätsprinzip, und somit auch nicht mit der Kompetenzordnung der Europäischen Union vereinbar ist. Nach Auffassung der EU-Kommission gehen die Richtlinienvorschläge jedoch weder über die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) noch über die bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinaus und seien somit im Einklang mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Dies sei auch vom Rechtsdienst der EU-Kommission festgestellt worden. Der DStV machte deutlich, dass diese Sichtweise der EU-Kommission nicht geteilt wird. Weiterhin wies die EU-Kommission die Auffassung, dass das Notifizierungsverfahren der Deregulierung des Binnenmarktes für Dienstleistungen diene, zurück. Dahingegen stellte die EU-Kommission das Notifizierungsverfahren „als eine Chance“ dar, durch welche die Mitgliedstaaten von den zulässigen berufsreglementierenden Maßnahmen der anderen Mitgliedstaaten lernen könnten. Das Notifizierungsverfahren stärke den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Organen hin zu einer „besseren Berufsregulierung“ („smart regulation“). Inwiefern Freie Berufe und deren berufsregulierende Maßnahmen länderübergreifend vergleichbar und somit „transplantierbar“ seien, blieb jedoch unklar. Europäische elektronische Dienstleistungskarte Bei der Europäischen elektronischen Dienstleistungskarte (DL-Karte) hat der DStV erneut darauf hingewiesen, dass die Gesetzesvorschläge der EU-Kommission in vielen Punkten Verfahrensvorgaben enthalte, die nicht praxistauglich sind, teilweise sogar den verlässlichen Rechtsverkehr gefährden und somit zu einer weiteren Fragmentierung des Binnenmarktes für Dienstleistungen führen und die bestehenden Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz gefährden. Hierzu hat der DStV erst kürzlich eine gemeinsame Stellungnahme mit der BStBK verfasst (E 04/18), welche nochmals der EU-Kommission übergeben wurde. Der DStV führte an, dass sich die französische und die deutsche Regierung im Rat gegen die Einführung einer DL-Karte ausgesprochen haben. Dies verhindert derzeit die Findung einer generellen Ausrichtung. Ähnlich ist es im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments. Zwar hat der Berichterstatter MEP Morten Løkkegaard (ALDE) Ende Februar einen Kompromissvorschlag vorgelegt, welcher u.a. viele Kritikpunkte des DStV aufnimmt, jedoch wird die Dienstleistungskarte weiterhin von der S&D-Fraktion ganzheitlich abgelehnt. Die EU-Kommission machte deutlich, dass diese Uneinigkeit im Rat und im Europaparlament zurzeit nicht das Legislativvorhaben gefährdet. Aus Sicht des DStV bleibt es dennoch fraglich, ob der Richtlinienentwurf zur DL-Karte nicht schon im Europaparlament scheitert. Im Austausch mit der EU-Kommission ergaben sich zahlreiche neue Einblicke in die Sichtweise der EU-Kommission und den aktuellen Stand der interinstitutionellen Verhandlungen, die in die weitere Arbeit des DStV zum Thema Dienstleistungspaket einfließen werden. Umgekehrt hatten die Vertreter des DStV Gelegenheit, die Bedenken und Befürchtungen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu erläutern. Der DStV dankt den Vertretern der EU-Kommission für den sachlichen und intensiven Austausch zu unklaren und strittigen Fragen sowie über eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten, welche den Weg zu einer am Ende sinnvollen und zufriedenstellenden Lösung ebnen könnten. Stand: 06.03.2018 Lesen Sie hierzu auch: EU-Dienstleistungspaket: Was – Wie – Warum? Einführung einer Europäischen Dienstleistungskarte – DStV und BStBK beziehen gemeinsam Stellung Erfolg des DStV im Rahmen der Entschließung des Europaparlaments zur Reform der freiberuflichen Dienstleistungen


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

+ 4 = 9