05.08.2015, Kategorie Archiv

Digitalisierung im Mittelstand – DStV unterstützt Informationsveranstaltung der IHK München

Unter dem Titel „Digitalisierung im Mittelstand: E-Rechnung, Scannen und Archivieren“ findet mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) am 24.9.2015 eine Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern in den Räumen der IHK Akademie München statt. Ziel ist es, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die Einsparpotentiale zu verdeutlichen, die mit einer Umstellung auf ein digitales Belegwesen verbunden sein können. Die Veranstaltung ist Teil einer bundesweiten Vortragsreihe, die durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ins Leben gerufen wurde. Weitere Unterstützer dieses Projekts sind neben dem DStV auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Digitalverband BITKOM. Die Themenschwerpunkte der Vorträge bilden Fragen der elektronischen Rechnung sowie des sog. Ersetzenden Scannens. Zu diesen Themen wird unter anderem auch StB Wolf. D. Oberhauser, Mitglied des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) sowie des Verbändeforums EDV des DStV, informieren und die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr erläutern. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre mittelständischen Mandanten auf diese Veranstaltung aufmerksam machen. Anmeldungen sind bis zum 16.9.2015 kostenlos möglich unter https://www.muenchen.ihk.de/bildung/detail.jsp?id=7754. Unterstützung für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtige, wie der Umgang mit digitalisierten Belegen organisiert und dokumentiert werden kann, bietet auch die gemeinsame Musterverfahrensdokumentation des DStV und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) zum Ersetzenden Scannen. Sie gibt Formulierungshilfen, um den Papierbeleg durch das digitale Belegabbild vollständig zu ersetzen und die Vernichtung der originalen Papierbelege zu ermöglichen, ohne negative Folgen für die Ordnungsmäßigkeit und die Beweiskraft der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen befürchten zu müssen. Die Musterverfahrensdokumentation steht u.a. unter www.stbdirekt.de zum Download bereit (StBdirekt-Nr. 014407). Dort findet sich ebenfalls ein Fragen-und-Antworten-Katalog (StBdirekt-Nr. 015333), der Berufsangehörigen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) eine weitergehende Hilfestellung bei der praktischen Anwendung der Musterverfahrensdokumentation bieten soll. Stand: 31.7.2015


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