Am 1.3.2012 trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Ziel war es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen zu verbessern und dazu beitragen, dass das Insolvenzverfahren stärker als Chance zur Sanierung verstanden und genutzt wird. Das ESUG stärkte die Gläubigerrechte bei der Auswahl von Insolvenzverwaltern,
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