18.03.2015, Kategorie Archiv

DStV-Arbeitskreis Rechnungslegung zum Entwurf der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: IDW ERS IFA 2

Der Arbeitskreis Rechnungslegung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) hat sich zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards: Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handelsbilanz (IDW ERS IFA 2) geäußert. In seiner Stellungnahme B 05/15 regt er an, in der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung verstärkt auch auf die Begrifflichkeit der grundstücksgleichen Rechte einzugehen und den Begriff „gewerblich genutzt“ in Rz. 18 zu konkretisieren bzw. beispielhaft zu unterlegen. Die Nutzungsdauer von Verwaltungsgebäuden entspricht i.d.R. eher denen von Wohngebäuden, während die Nutzungsdauer von Produktivstätten regelmäßig kürzer ist. Daher bietet es sich nach Auffassung des DStV-Arbeitskreises an, an dieser Stelle des IDW ERS IFA 2 bspw. zwischen Produktivstätten (wie z. B. Fabrikationshallen) und Verwaltungsgebäuden zu unterscheiden. Stand: 16.3.2015


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