13.07.2016, Kategorie Archiv

DStV begrüßt Bekenntnis des Bundestags zum Erhalt bewährter Standards der Freien Berufe

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt, dass der Deutsche Bundestag auf seiner Sitzung am 23.6.2016 den Antrag „Den europäischen Binnenmarkt weiter vertiefen – Bewährte Standards erhalten“ (BT-Drs. 18/8867) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen hat. Der Bundestag stellt darin fest, dass der Binnenmarkt in der Vergangenheit wesentlich zu Wachstum und Wohlstand in der EU beigetragen habe. Um dies weiter zu gewährleisten bzw. zu steigern, bedürfe der Binnenmarkt einer stetigen Weiterentwicklung. Hierzu seien allerdings nicht immer neuer Regelungen notwendig, sondern vor allem die effektive Umsetzung und Anwendung schon beschlossener Maßnahmen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bewährte Regelungen zum Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern sowie zur Qualitätssicherung im Handwerk und in den Freien Berufen beizubehalten und sich gegenüber der Europäischen Kommission für das System der Honorar- und Kostenordnungen, die Sicherstellung der Unabhängigkeit durch Fremdkapitalbeschränkungen, die ausschließlich administrative Ausgestaltung des Dienstleistungspasses sowie die Ablehnung des Herkunftslandprinzips einzusetzen. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), dessen Mitglied der DStV ist, hat die Genese des Antrags begleitet. Stand: 11.7.2016


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