Die Europäische Kommission hat mit einem Vorschlag zu einem Zentralen Digitalen Zugangstor eine Erleichterung der Verwaltungsverfahren für Bürger und Unternehmen im Blick, die grenzüberschreitend tätig sind. Durch zentral zugängliche Informationen über die in den Mitgliedsstaaten geltenden Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren sowie einen Ausbau der Möglichkeiten, Verwaltungsverfahren online abzuwickeln, soll der Bürokratieaufwand bei grenzüberschreitenden Aktivitäten verringert werden. Der DStV unterstützt das Vorhaben. Es kann wesentliche Vereinfachungen für KMUs bringen. Gleichzeitig muss im Online-Verfahren jedoch nach Ansicht des DStV auch die Sicherheit des Rechtsverkehrs gewährleistet werden. Realisierung des Zentralen Digitalen Zugangstors würde Tätigkeiten von Unternehmen in anderen Mitgliedsstaaten stark vereinfachen Bereits in mehreren Stellungnahmen hatte der DStV angemerkt, dass die Informationsbeschaffung über die geltende Rechtslage und die bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten einzuhaltenden Verwaltungsverfahren für Unternehmer meist sehr zeit- und kostenintensiv sei. Die gesetzlichen Grundlagen seien meist nicht an einer Stelle gebündelt zu finden. Weiterhin bestehe eine Sprachbarriere, da die Informationen oft nur in der Landessprache verfügbar seien. Auch bei verschiedensten Verwaltungsverfahren z.B. bei der Registrierung für steuerliche oder gewerbliche Zwecke, bei An- und Abmeldungen von Mitarbeitern oder bei der Einreichung des Jahresabschlusses, sei es für die Unternehmen nicht einfacher: An welche Behörde muss ich mich wenden? Wer ist der richtige Ansprechpartner? Wird mein Anliegen verstanden? Sind die Formulare in einer verständlichen Sprache und kann ich in Deutsch oder Englisch antworten? All diese Herausforderungen sollen durch das Vorhaben der EU-Kommission vereinfacht werden: Die gesetzlichen Voraussetzungen sollen an zentraler Stelle und auch in anderen Sprachen zugänglich sein. Wo möglich, sollen zentrale Ansprechpartner und Online-Verwaltungsverfahren die Interaktion mit den Behörden erleichtern. Anregungen des DStV würden für größere Effizienz und Rechtssicherheit sorgen Der DStV hat das Vorhaben in seinem Beitrag zu der von der Europäischen Kommission hierzu durchgeführten öffentlichen Konsultation unterstützt. Das Projekt werde insbesondere im Bereich der umsatzsteuerlichen Registrierung für eine wesentliche administrative Erleichterung zugunsten der KMUs sorgen. Der DStV warnt aber gleichzeitig davor, dass bei der Verwaltungsvereinfachung die Rechtssicherheit keinen Schaden nehmen dürfe. Bei vollständig elektronisch abzuwickelnden Verwaltungsverfahren könnten leichter Dokumente gefälscht und so Betrug und Geldwäsche Tür und Tor geöffnet werden. Bei wichtigen Verfahren müssten die Identität der Antragsteller und notariell zu beglaubigende Dokumente weiterhin rechtssicher überprüft werden. Nur so könnten negative Folgen für andere Unternehmen abgewendet werden. Stand: 9.12.2016
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