27.06.2016, Kategorie Archiv

DStV bei NVL-Verbandstag: Neues zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Am 2.6.2016 hat der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) zu seinem Verbandstag 2016 eingeladen. Im Zentrum der Erörterungen standen dieses Jahr das Gesetzgebungsverfahren zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ sowie die Umsetzung der geplanten IT-Maßnahmen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) legte als Podiumsgast seine Sicht auf das Vorhaben vor rund 150 Gästen dar. Podium wertet Entwicklungen überwiegend positiv Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im BMF (CDU-Bundestagsfraktion), stellte einführend die Aufgaben der aktuellen Steuerpolitik aus Sicht der Bundesregierung dar. Im Anschluss diskutierten die Podiumsgäste eingehend die Entwicklungen des Gesetzgebungsverfahrens. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die im parlamentarischen Verfahren beschlossenen Änderungen die richtigen Schritte bildeten, um eine gleichmäßige Risiko- sowie Lastenverteilung zu erhalten. Durch sie seien Bürokratiemehraufwand sowie neue Risiken zu Lasten von Steuerpflichtigen und Beratern weitestgehend vermieden worden. Kritisch sah ein Teil des Podiums die Einführung des Risikomanagementsystems sowie die Einschränkung des Untersuchungsgrundsatzes durch das Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Rechtsprechung sei gefordert, den unbestimmten Rechtsbegriff unter Berücksichtigung des Gebots der Gleichmäßigkeit der Besteuerung näher zu bestimmen. Schwerpunkt der Diskussion waren zudem die Neuerungen rund um die Übermittlung von Drittdaten wie von Versicherungen oder Arbeitgebern. Die Drittdaten würden zunehmend mehr mit den Angaben des Steuerpflichtigen gleichgestellt. Die Praxis müsse aufmerksam beobachten, wie die neuen Regelungen wirken und ob sich daraus Nachjustierungsbedarf ergebe. BayLfSt berichtet über die Umsetzung der IT-Maßnahmen Roland Krebs, Verfahrensmanager ELSTER im Bayerischen Landesamt für Steuern (BayLfSt), gab einen Überblick über die praktische Umsetzung der geplanten IT-Maßnahmen. In einer ersten Stufe sollen die elektronischen Eingänge bei der Finanzverwaltung erweitert werden. Für das ELSTEROnline-Portal sowie für die ERiC-Schnittstelle, über die die Softwareanbieter die Daten des Steuerpflichtigen an die Finanzverwaltung übertragen, sind beispielweise die folgenden elektronischen Angebote geplant: • Einsprüche, • Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen oder Fristverlängerung, • Änderungen der Adresse oder der Bankverbindung. In einer zweiten Stufe wird die Möglichkeit eröffnet, den jeweiligen Schreiben digitale Anhänge im PDF-Format beizufügen. Diese können dann zum Beispiel ergänzend zur Steuererklärung sicher an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die zeitliche Grobplanung sieht vor, dass die Maßnahmen in den nächsten drei Jahren, spätestens bis 2022 umgesetzt sind. Mittelfristig soll auch die Finanzverwaltung elektronische Post an den Steuerpflichtigen auf sicherem Weg versenden können. Entsprechend der gesetzlichen Neuerungen ist geplant, die digitale Einspruchsentscheidung sowie die Erweiterung der Daten für den digitalen Steuerbescheid bereit zu stellen. Schließlich gehen auch die IT-Arbeiten rund um die vorausgefüllte Steuererklärung (vaSt) weiter. Die vaSt wird um Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, um den Grad der Behinderung sowie um Informationen zur Vermietung und Verpachtung (wie das Einheitswertaktenzeichen und die Lage des Grundstücks) erweitert. Der DStV war bei der Podiumsdiskussion durch RAin/StBin Sylvia Mein, Leiterin der Steuerabteilung, vertreten. Stand: 20.6.2016 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was – Wie – Warum?“


Bisher keine Kommentare

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

20 − 11 =