Mit dem Vorhaben einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GK(K)B) soll die Erosion der Besteuerungsbasis in Europa durch Ausnutzen unterschiedlicher nationaler Steuergesetze und Gewinnverlagerungen verhindert werden. Darüber hinaus soll das Vorhaben Doppelbesteuerungen ebenso vermeiden wie doppelte Nicht-Besteuerungen. In der im Rahmen der Folgenabschätzung durch die EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation fordert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) klare
In Ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2018 hat die EU-Kommission (EU-KOM) nochmals betont, dass die Einführung einer Gemeinsamen (Konsolidierten) Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) eines ihrer Hauptziele ist. Für eine rasche Umsetzung der GKKB hatte die EU-KOM bereits im Oktober 2016 geworben und sogleich zwei Richtlinienentwürfe vorgelegt, durch die die GKKB in zwei Stufen umgesetzt werden
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