07.12.2018, Kategorie Archiv

DStV berichtet bei steuerpolitischem IHK-Ausschuss über Aktuelles zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

Worum geht es bei den Plänen von Bund und Ländern zur Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen? Wie ist der aktuelle Sachstand? Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) war am 3.12.2018 eingeladen, den Teilnehmern der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse „Steuern und Finanzen“ der IHK Berlin, IHK Ostbrandenburg und IHK Potsdam hierzu Rede und Antwort zu stehen. Vor rund 30 Zuhörern beschrieb die Leiterin der DStV-Steuerabteilung, RAin/StBin Sylvia Mein, in ihrem Vortrag die fachlichen und praktischen Herausforderungen, die mit dem Vorhaben verbunden sind. Umsetzung der EU-Richtlinie Mein gab in ihrem Vortrag einen fundierten Überblick über die seit 2007 bis heute auf nationaler und internationaler Ebene angestrengten Maßnahmen zur Vermeidung von aggressiven Steuergestaltungsmodellen. Sie beleuchtete dabei unter anderem die Ziele und Inhalte der im Juni dieses Jahres im EU-Amtsblatt verkündeten EU-Richtlinie (DAC 6). Der deutsche Gesetzgeber habe bis Ende 2019 Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit sei damit zu rechnen, dass die Regelungen nahezu wortgleich in die Abgabenordnung überführt werden. Dies solle die Einheitlichkeit der EU-Rechtsordnung wahren. Gleichfalls strebe der Bund mit diesem Vorgehen an, ein künftiges Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Anhand von Beispielen arbeitete Mein das maßgebliche Praxisproblem der EU-Regelungen heraus: Deren Unbestimmtheit wird künftig zu etlichen Abgrenzungsfragen und Rechtsunsicherheiten führen – wie beispielsweise die Ausgestaltung des sog. „Main-Benefit-Tests“. Da eine Verletzung der Meldepflicht santioniert werde, sei damit zu rechnen, dass der Devise „Melden macht frei.“ vielfach gefolgt werde. Die bereits seit einigen Jahren in Großbritannien geltende Anzeigepflicht für inländische Gestaltungen zeige entsprechende Auswirkungen. Zur Vermeidung einer Anzeigenflut sei das dortige DOTAS-System (Disclosure of Tax Avoidance Schemes) auf rund 190 Seiten erläutert worden. Da der britische Katalog meldepflichtiger Tatbestände kürzer als der EU-Katalog nach DAC 6 sei, müsse sich die Praxis auf ein umfangreiches BMF-Schreiben gefasst machen. Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen on top? Einen weiteren Schwerpunkt des Vortrags von Mein bildeten die Pläne zur Einführung einer Meldepflicht für inländische Steuergestaltungen. Dabei bezog sie sich auf den unter der Federführung der Finanzministerien von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz erarbeiteten Gesetzesvorschlag. Er sei von der Finanzministerkonferenz der Bundesländer durch deren Beschluss vom 21.6.2018 unterstützt worden. Die Überlegungen seien strukturell weit von der EU-Richtlinie entfernt: Statt auf einen abschließenden Katalog an meldepflichtigen Sachverhalten zu setzen, knüpften sie an einen sehr weiten, abstrakten Rechtsbegriff an, der die anzeigepflichtigen Steuergestaltungen bestimme. Zur Vermeidung einer Anzeigenflut seien positive und negative Regelbeispiele vorgesehen. Mein veranschaulichte, dass manche der Regelbeispiele zwar gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht seien und viele Abgrenzungsfragen aufwerfen würden. So sei beispielsweise vorgesehen, dass eine meldepflichtige Steuergestaltung in der Regel nicht vorliege, wenn sie ihrer Art und der durch sie veranlassten Aufwendungen nach auf Betriebe ausgerichtet ist, die nicht unter § 4 Abs. 2 BpO fallen. Hier stelle sich in der Praxis die Frage, was „ihrer Art nach auf Groß- und Konzernfälle ausgerichtet“ bedeute. Für Sachverhalte, in denen Gestaltungen bei kleinen und mittleren Unternehmen im Zentrum der Beurteilung stünden, ergebe sich ein extrem weiter Interpretationsspielraum. Dieser könne das Regelbeispiel ins Leere laufen lassen. Auf die Frage, ob denn mit einer Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen ergänzend zu der Umsetzung der EU-Richtlinie zu rechnen sei, verwies Mein auf die aktuelle politische Stimmung und die Medienberichterstattung von Mitte November. Die Aufarbeitung der Cum-Ex-Fälle sei europaweit noch nicht abgeschlossen. Zudem werde die politische Debatte durch die jüngsten Fälle von Cum-Fake weiter aufgeheizt. Die Diskussion, mit welchen Mitteln die Steuergerechtigkeit gestärkt werden könne, sei entsprechend im vollen Gange. Zudem habe Bundesfinanzminister Olaf Scholz in der Presse angekündigt, dass er eine Anzeigepflicht für inländische Steuergestaltungen einführen wolle. Der Medienberichterstattung zufolge orientiere sich das BMF in zentralen Punkten an den Plänen der Bundesländer. Im Fokus: Administrierbarkeit und Bürokratiemehraufwand Im Anschluss an den Vortrag erörterten die Teilnehmer der Ausschusssitzung intensiv etwaige Konsequenzen für die Praxis. Angesichts der Unklarheiten, die der EU-Richtlinie und den Überlegungen der Bundesländer immanent seien, sei davon auszugehen, dass Meldungen abgegeben würden, die keine vom Gesetzgeber unerwünschten Gestaltungen beträfen. Daher sei ein erheblicher Bürokratiemehraufwand für Steuerberater und Steuerpflichtige zu befürchten, dessen Rechtfertigung zweifelhaft sei. Schließlich stelle sich die Frage, wie der Vollzug – also die Auswertung der Meldungen – durch die Finanzverwaltung gewährleistet werde. Stand: 6.12.2018 Lesen Sie hierzu auch die umfassende DStV-Themenseite: Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Was – Wie – Warum?


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