16.10.2015, Kategorie Archiv

DStV fordert beim Berliner Steuergespräch ein modernes, aber faires Besteuerungsverfahren

Beim 56. Berliner Steuergespräch am 21.9.2015 stand die Reform der Abgabenordnung, insbesondere der Referentenentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, in der Diskussion. Für den DStV brachte sich dessen Geschäftsführer RA/StB Norman Peters auf dem Podium ein. Ministerialrätin Angelika Buchwald, Referatsleiterin für Automation im BMF, ging in ihrem Eröffnungsvortrag auf die Reform als Gesamtpaket einer grundlegenden organisatorischen und automationstechnischen Fortentwicklung ein. Sie stellte die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen und untergesetzlichen Maßnahmen da. Letztere sollen bis zum Jahr 2022 umgesetzt sein und eine benutzerfreundliche, medienbruchfreie elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung gewährleisten. Ziel des BMF sei es u.a. auch, das steuerliche Massenverfahren durch ein Risikomanagementsystem zu optimieren und so die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Anschließend lobte Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die frühzeitig eingeleitete Diskussion des BMF mit der Fachöffentlichkeit. Er äußerte keine grundsätzlichen Bedenken gegen vollständig automationsgestützte Verwaltungsakte, mahnte aber eine mit der Digitalisierung einhergehende Vereinfachung des materiellen Steuerrechts an. Für den Erfolg des Projekts müsse Akzeptanz bei allen Beteiligten erwirkt werden. Daher sei die zunehmende Sanktionierung Dritter, z.B. Datenübermittler oder Steuerberater, kritisch zu würdigen. Im Vorgriff auf die Stellungnahme des DStV zum Referentenentwurf kritisierte DStV-Geschäftsführer RA/StB Norman Peters, dass bisher die Risiken und Lasten nicht gleichmäßig zwischen Finanzverwaltung und Steuerberatern verteilt seien. Die zukünftig möglichen Vorabanforderungen von Steuererklärungen durch eine automatische Zufallsauswahl müssten durch eine Härteklausel, die verschuldensunabhängige Fristverlängerungen ermöglicht, sowie die Verlängerung der Abgabefrist auf sechs Monate entschärft werden. Diese Anpassungen seien insbesondere deshalb unabdingbar, weil das Konzept der Finanzverwaltung automatische Verspätungszuschläge ohne jegliche Ermessensausübung vorsehe. Aufs schärfste abzulehnen sei die Haftung von Dritten, z.B. Steuerberatern, für Steuerverkürzungen oder zu Unrecht erlangter Steuervorteile im Zusammenhang mit der Datenübermittlung. In der anschließenden Diskussion mit BFH-Richter Dr. Nils Trossen und Werner Seitz aus dem Finanzministerium Baden-Württemberg wurden u.a. das Spannungsverhältnis zwischen der Geheimhaltung der Risikomanagementindikatoren und dem Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes, die Belegvorhaltepflichten sowie die Anpassung der Korrekturvorschriften an das automationsgestützte Verfahren vertieft erörtert. An der gelungenen Veranstaltung, die von BFH-Präsident Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff moderiert wurde, nahmen für den DStV auch dessen Hauptgeschäftsführer RA/FAStR Prof. Dr. Axel Pestke sowie die Referenten StBin/RAin Sylvia Mein, StB Mathias Fortenbacher, Daniela Ebert LL.M., StBin/RAin Sabine Motte und RAin Verena Rode teil. Stand: 28.9.2015 Lesen Sie hierzu auch: DStV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Positive Vorboten! Die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gewinnt an Kontur Gesetzgebungsvorhaben „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ – DStV adressiert Praxisprobleme an das BMF Das Spiel beginnt: BMF und KPMG erörtern mit der Praxis die Selbstveranlagung von Unternehmen Eingabe von DStV, BdSt, BDL, NVL (2013): Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation mit der Finanzverwaltung DStV-Eingabe: Einzureichende Belege zur elektronischen Steuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Anpassungen beim elektronischen Steuerverfahren in Sicht Eingabe von DStV, BdSt, BDL, NVL (2012): Anpassung des Besteuerungsverfahrens an die moderne Kommunikation mit der Finanzverwaltung Eingabe von DStV, BdSt, BDL, NVL (2011): Anpassung des Steuerverfahrens an die moderne Kommunikation mit der Finanzverwaltung


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