25.01.2019, Kategorie Archiv Berufsrecht

DStV fordert: Duale Ausbildung praxisgerecht stärken!

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt mit seiner Stellungnahme R 01/2019 grundsätzlich den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG). Allerdings ist an einigen Stellen auch deutliche Kritik angezeigt, die der DStV mit Blick auf die bevorstehende Ressortabstimmung der Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme formuliert hat. Abzulehnen sind nach Ansicht des DStV insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur sog. höherqualifizierenden Berufsbildung. Hier sieht der Referentenentwurf vor, dass künftig einheitlich drei berufliche Fortbildungsstufen eingerichtet werden sollen: der Berufsspezialist, der Berufsbachelor und der Berufsmaster. Diese Überlegungen konterkarieren die bereits seit vielen Jahren etablierte berufliche Qualifizierung in den steuerberatenden Berufen – ein bewährtes System, wie es die DStV-Mitgliedsverbände über ihre Institute und Akademien beispielsweise für die Weiterqualifizierung von Steuerfachangestellten zu Fachassistenten Lohn und Gehalt oder zu Steuerfachwirten anbieten. Dabei handelt es sich um etablierte Bezeichnungen, die nach Ansicht des DStV nicht leichtfertig durch neue Begrifflichkeiten ersetzt werden sollten – auch um eine Verwechslung mit den akademischen Bachelor- und Masterabschlüssen zu vermeiden. Als Schritt in die richtige Richtung sind nach Auffassung des DStV hingegen die Vorschläge des BMBF zur Schaffung einer Teilzeitberufsausbildung und zur Festlegung einer Mindestausbildungsvergütung zu sehen. Die Möglichkeit, die Ausbildungszeiten bei Bedarf flexibel und individuell zu gestalten, ist in der Praxis durchaus wünschenswert. Sie kann dazu beitragen, eine größere Zahl von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern für eine Ausbildung zu gewinnen, indem durch eine Teilzeitvereinbarung etwa die erforderliche Kinderbetreuung leichter sichergestellt werden kann. Die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende kann ebenfalls dabei helfen, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung zu steigern. Sie schafft nach Ansicht des DStV insbesondere für junge Menschen die nötigen Anreize, sich etwa anstelle eines Studiums bewusst für eine Berufsausbildung zu entscheiden – eine in den steuerberatenden Berufen übrigens mit Blick auf die entsprechenden Empfehlungen der regionalen Steuerberaterkammern zur Höhe der Ausbildungsvergütung bereits heute gelebte und bewährte Praxis. Der DStV ist davon überzeugt, dass nur durch eine nachhaltige Förderung der Ausbildung des Berufsnachwuchses dem zunehmenden Fachkräftemangel wirksam zu begegnen ist. Er wird sich daher im Interesse des Berufsstands auch weiterhin aktiv in die Diskussion um eine Modernisierung der beruflichen Bildung einbringen. Stand: 25.1.2019


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