19.04.2017, Kategorie Archiv

DStV fordert stärkere Berücksichtigung kleiner Kanzleien bei IDW-Standards zu Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Der DStV hat zu Standardentwürfen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) Stellung genommen. In den vom DStV-Arbeitskreis Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung erarbeitete Stellungnahme B 02/17 zum IDW EPS 140 zur Durchführung von Qualitätskontrollen in der Wirtschaftsprüfung und B 03/17 zum IDW EQS 1 zu den Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis wird vorrangig eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten kleinerer WP-Kanzleien gefordert. Der IDW EPS 140 könnte an einigen Stellen eine stärkere Differenzierung der Qualitätskontrolle bei Praxen verschiedener Größen vornehmen. Nach Ansicht des DStV sollten zumindest die „Hinweise zur Prüfung eines Qualitätssicherungssystems unter besonderer Berücksichtigung kleiner Praxen“ der Kommission für Qualitätskontrolle in den Standard eingearbeitet werden, um übermäßige Belastungen zu vermeiden. Weitere fachliche Anmerkungen betreffen die kritische Grundhaltung des Prüfers, die Auftragsauswahl sowie die Verwertung von Ergebnissen der Inspektion bei gemischten Kanzleien. Im IDW EQS 1 sollten nach Ansicht des DStV die Berufspflichten besser herausgearbeitet werden. Insbesondere betrifft dies die Unabhängigkeit und die Einholung der Unabhängigkeitserklärung sowie die Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Darüber hinaus regt der DStV eine mit den weiteren Prüfungsstandards konsistente Begriffsverwendung an, um die Anwendungssicherheit zu erhöhen. Stand: 10.4.2017


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