23.05.2018, Kategorie Archiv Europa

DStV im Austausch mit der EU-Kommission zu den länderspezifischen Reformempfehlungen 2018

Am 7.3.2018 hat die EU-Kommission die Länderberichte im Rahmen des aktuellen Europäischen Semesters veröffentlicht. Wie bereits in den Vorjahren werden im Länderbericht Deutschland auch die unternehmensnahen Dienstleistungen thematisiert. In ihrer Analyse bleibt die EU-Kommission gewohnt regulierungskritisch. In ihrem Länderbericht für Deutschland kommt die EU-Kommission zu dem Schluss, dass es bei der Stimulierung des Wettbewerbs hinsichtlich der regulierten Berufe im Allgemeinen sowie den freiberuflichen Unternehmensdienstleistungen im Besonderen lediglich begrenzte Fortschritte gegeben habe. Es mangele aber an einer umfassenden Strategie zur Modernisierung dieses Sektors. Der durch berufsregulierende Maßnahmen beschränkte Zugang zum deutschen Markt sei für Dienstleister aus dem EU-Ausland nach wie vor „extensiv“. Die EU-Kommission spricht sich daher explizit für weniger Regulierungen aus. Nur so könne der Wettbewerb gesteigert und die Produktivität, nicht zuletzt in dienstleistungsintensiven Industriebereichen, erhöht werden. Vor dem Hintergrund dieser Analyse sind die Mitgliedstaaten nun aufgefordert, ihre jeweiligen nationalen Reformprogramme vorzulegen. Hierzu hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) am 26.4.2018 an einem durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) organisierten Austausch mit der EU-Kommission in Berlin teilgenommen und seine Bedenken gegen den überzogenen und inhaltlich nicht überzeugenden Deregulierungsansatz der EU-Kommission gegenüber Frau Kerstin Jorna, Stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion für Wirtschaft und Finanzen der Europäischen Kommission, vorgetragen (E 11/18). Dabei machte der DStV deutlich, dass die Bestrebungen der EU-Kommission im Länderbericht wirkten, als wolle die EU-Kommission einfach nur „mehr deregulieren“, statt zunächst einmal die Auswirkungen des Dienstleistungspakets – positive wie negative – abzuwarten. Diese „Deregulierungseuphorie“ sei aus Sicht des DStV nur schwer nachvollziehbar. Vielmehr solle die EU-Kommission berücksichtigen, dass Dienstleistungen automatisch auch immer an lokale Gegebenheiten – schlichtweg durch den Wohnort des Dienstleistungsempfängers – gebunden sind und daher auch an soziale und kulturelle sowie an fachliche und verfahrenstechnische Aspekte. Berufszugangs- und –ausübungsregeln in Deutschland stellten dies sicher und gewährleisteten, besonders bei den steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen, einen hohen Qualitätsstandard, ohne dabei die Unabhängigkeit der Berufsausübung einzuschränken. Die Komplexität des materiellen und formellen Steuerrechts in Deutschland und die damit verbundenen Beratungsbedürfnisse der Dienstleistungsempfänger verlangten ein angemessenes Maß an berufsreglementierenden Maßnahmen (qualitativ wie quantitativ), um eine hochwertige Dienstleistung zu gewährleisten. Der DStV mahnte daher, dass Deregulierung kein Allheilmittel für den Binnenmarkt von Dienstleistungen sein könne. Vielmehr trage eine „wirksame und nachhaltige“ Reglementierung von Berufen zu einer fairen (europäischen) Gesellschaft bei. Europarecht müsse dem angemessen Rechnung tragen. Bei dem Austausch mit der EU-Kommission wurde der DStV durch seinen Europareferenten, Dr. Jan Trommer, vertreten. Die Veröffentlichung der länderspezifischen Empfehlungen ist gegenwärtig für den 23.5.2018 vorgesehen. Stand: 22.5.2018


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