06.04.2017, Kategorie Archiv

DStV im Austausch mit MdB Uwe Feiler zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Die Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen in Deutschland steht nach wie vor im politischen Fokus. So rief beispielsweise der Bundesrat das Thema in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (kurz: Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) auf (vgl. BR-Drs. 816/16 [B]). Er forderte damit die Einführung der Pflicht gleich ein zweites Mal in den letzten Monaten. Ende März befasste sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags intensiv mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. Anlässlich des Endspurts des Gesetzes adressierte der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) im Gespräch mit MdB Uwe Feiler, zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die drängendsten Bedenken der Beraterschaft in puncto Anzeigepflicht. Dabei wies der DStV unter anderem darauf hin, dass er eine überschießende Anzeigepflicht strikt ablehne. Ein Berater sollte sich nicht mehrmals täglich fragen müssen, ob eine Gestaltung anzeigepflichtig ist. Darüber hinaus sollten aus Sicht des DStV vom Gesetzgeber beabsichtigte und unterstützte Gestaltungen von einer Anzeigepflicht nicht erfasst sein. So sollten beispielsweise Überlegungen zur Verlegung eines Firmensitzes aus gewerbesteuerlichen Gründen keineswegs anzeigepflichtig sein. Auch sollte die Kriminalisierung eines ganzen Berufsstands vermieden werden, da nur ein winziger Teil der Beraterschaft überhaupt kritische Steuergestaltungsmodelle anbietet. Feiler zeigte großes Verständnis für das vorgebrachte Anliegen. Eine überschießende Wirkung droht bereits gegenwärtig bei dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz. So sah Feiler die Entwicklungen, die dieses Gesetz zum Zeitpunkt des Gesprächs durchlief, durchaus kritisch. Ausgangspunkt für das Gesetz war es, Lehren aus der Veröffentlichung der sog. Panama Papers zu ziehen. Primäres Ziel ist es in diesem Zusammenhang, die Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels Briefkastenfirmen zu verhindern. Durch die geplanten Neuerungen könnten plötzlich jedoch auch sämtliche Verbraucher betroffen sein – nämlich dann, wenn sie eine Kreditfinanzierung in Anspruch nehmen. Darunter würden auch kleine Verbraucherkredite fallen. In solchen Fällen müsste nämlich auch die Steuer-Identifikationsnummer der Kunden erhoben werden. Ob ein solcher Formalismus erforderlich ist, stellten Feiler und der DStV in Frage. Stand: 5.4.2017 Lesen Sie hierzu auch: BDI-DStV-Veranstaltung zeigt Komplexität einer Anzeigepflicht von Steuergestaltungen auf DStV warnt Bund und Länder vor einer überschießenden Anzeigepflicht von Steuergestaltungen Bundestagswahl 2017: DStV adressiert Handlungsempfehlungen DStV-Stellungnahme 01/17 zum Entwurf der Bundesregierung zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz DStV-Stellungnahme S 14/16 zum Referentenentwurf zum Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz


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