21.01.2019, Kategorie Archiv

DStV im Gespräch mit MdB Katja Hessel zur Unternehmensteuerreform

Die deutsche Wirtschaft brummt seit Jahren. Die Steuereinnahmen sprudeln entsprechend. Die jüngsten Entwicklungen zeigen allerdings erste Eintrübungen. Zudem senken andere Länder ihre Unternehmensteuern und gewinnen so an Attraktivität für Unternehmen und Investoren. Deutschland hingegen verliert an Attraktivität. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte diesem Trend frühzeitig entgegenwirken, damit Deutschland im internationalen Kontext wettbewerbsfähig bleibt. Ein erstes Positionspapier diskutierte sie mit Vertretern aus der Praxis bei einer Veranstaltung im Dezember 2018. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) brachte sich frühzeitig in die Überlegungen ein. Er traf sich hierzu mit MdB RAin/FAinStR Katja Hessel als zuständige FDP-Berichterstatterin im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags am 17.1.2019. Weichen für die Zukunft stellen Mehr als zehn Jahre liegt die letzte Reform im Bereich der Unternehmensteuer zurück. Eine Auswertung über deren Wirksamkeit in ihrer Gesamtheit und deren tatsächliche fiskalische Auswirkungen blieb bisher aus – obwohl beispielsweise durch Rückmeldungen aus der Praxis bekannt ist, dass Unternehmen die Thesaurierungsbegünstigung äußerst zurückhaltend nutzen. Auch die Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer werfen immer wieder neue Fragen auf und erscheinen in ihrer Belastungswirkung unsystematisch. Eine Annäherung der gewerbesteuerlichen an die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage sei auch vor dem Hintergrund der Verhandlungen für eine europäische gemeinsame Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer zwingend notwendig – so die FDP. Als weiteren Aspekt kritisiert sie, dass das aktuelle Niedrigzinsumfeld im Steuerrecht auch nach Jahren nicht berücksichtigt wird. In ihren Überlegungen befassen sich die Freien Demokraten unter anderem mit folgenden Aspekten: • Senkung des Körperschaftsteuersatzes • Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe • Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer • Verbesserte Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung • Anpassungen bei den Abschreibungsregelungen, um Investitionen vor allem in die Digitalisierung zu fördern • Anpassungen aller Zinsen im Steuerrecht DStV begrüßt den Vorstoß In dem Austausch von Hessel und DStV zeigten sich viele fachliche Gemeinsamkeiten. So regt der DStV seit Jahren gegenüber der Bundesregierung an, dass die von ihm und Vertretern der Wirtschaft adressierten Reformvorschläge zu den Thesaurierungsregelungen berücksichtigt werden sollten (zuletzt in der DStV-Stellungnahme S 05/18). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nehmen den begünstigenden Effekt der Thesaurierungsregelungen auch aufgrund der konzeptionellen Mängel in der Praxis kaum in Anspruch. Der vom Gesetzgeber gewollte, gegenwärtige Zuschnitt der Regelung allein auf große Personengesellschaften ist bereits aus rechtssystematischen Gründen nicht gerechtfertigt. Zudem bedürfen KMU ebenso wie große Personenunternehmen einer gezielten steuerlichen Förderung zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und damit zur Senkung der Fremdkapitalquote. Darüber hinaus forderte der DStV unter anderem in seinen Positionen zur Bundestagswahl 2017 eine realitätsgerechte Anpassung der steuerlichen Zinssätze. Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung erscheint diese Handlungsempfehlung umso dringender. Unter dem Aspekt „Wettbewerbsfähigkeit erhalten“ monierte der DStV bereits in seinen Positionen zur Bundestagswahl 2013, dass Deutschland infolge der Gewerbesteuer einen deutlichen Standortnachteil erleidet. Er führte zudem aus, dass in der Vergangenheit die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage aus rein fiskalischen Motiven zulasten des Steuerbürgers sukzessive erweitert wurde. Der DStV forderte, die nicht durch einen Ertrag gedeckten Elemente der Gewerbesteuer abzuschaffen. Etwaige Einnahmeverluste der Gemeinden könnten beispielsweise durch höhere Zuteilungen bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Der DStV war bei dem Gespräch mit Hessel durch die Leiterin der DStV-Steuerabteilung RAin/StBin Sylvia Mein vertreten. Stand: 21.1.2019 Lesen Sie hierzu auch: Steuerliche Zinsen: Den Überblick behalten


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