16.11.2017, Kategorie Archiv

DStV macht sich für geförderte KMU-Beratung durch Steuerberater stark

Steuerberater werden heute von ihren Mandanten nicht mehr allein als Steuerexperten wahrgenommen. Vor allem Unternehmer erwarten von ihrem Berater inzwischen deutlich mehr. Neben der steuerlichen und gestalterischen Begleitung spielt insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung eine immer wichtigere Rolle. Unter bestimmten Voraussetzungen können vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) dabei von öffentlichen Förderprogrammen profitieren. So bietet etwa das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ besondere Zuschüsse, um qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen in Anspruch nehmen zu können. Die Förderrichtlinien sehen gegenwärtig allerdings vor, dass die Beratungsleistungen allein von Personen erbracht werden dürfen, deren überwiegender Geschäftszweck auf eine Unternehmensberatung im Umfang von mehr als 50 % des Gesamtumsatzes gerichtet ist. In der Praxis könnte dies für viele KMU bedeuten, dass die Unterstützung durch „ihren“ Steuerberater regelmäßig nicht förderungsfähig ist, weil dieser anderes als etwa der klassische Unternehmensberater auch Umsätze etwa aus der Deklarationsberatung, der Übernahme von Buchhaltungstätigkeiten oder der Jahresabschlusserstellung erhält. Gerade diese Tätigkeiten aus dem Dauermandat prädestinieren den Steuerberater nach Ansicht des DStV in der Praxis aber dafür, „seine“ Mandantenunternehmen auch in betriebswirtschaftlichen Fragen erfolgreich zu unterstützen. Der DStV macht sich daher im Interesse des Berufsstands mit einer Eingabe gegenüber der zuständigen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) derzeit dafür stark, dass KMU in der Bewilligungspraxis auch bei der Beratung durch ihren Steuerberater von entsprechenden Zuschüssen profitieren können, und wird über die weitere Entwicklung berichten. Stand: 14.11.2017


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