04.11.2015, Kategorie Archiv

DStV-Präsident Elster bei Anhörung zur Abschlussprüferaufsicht im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags lud am 2.11.15 zur öffentlichen Anhörung zum Regierungsentwurf des Abschlussprüferaufsichts-reformgesetzes (APAReG). Mit dem Gesetz sollen die europarechtlichen Vorgaben zur Abschlussprüfung hinsichtlich des Berufsrechts umgesetzt werden. DStV-Präsident StB/WP Harald Elster wurde als Sachverständiger geladen, weitere Teilnehmer waren: StB/WP Prof. Dr. Klaus-Peter Naumann (IDW); StB/WP Gerhard Ziegler (WPK); Dr. h.c. Wolfgang Spindler (APAK); StBin/WPin Barbara Hoffmann; Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch (Universität Münster) und StB/WP/CPA Dr. Richard Wittsiepe. Qualität in der Abschlussprüfung erhalten… Der Gesetzesentwurf geht in einigen Punkten über die Anforderungen der europäischen Abschlussprüferrichtlinie hinaus. Dies stellt höhere als die Mindestanforderungen, vor allem an kleine Praxen. Harald Elster betonte jedoch, „…dass Abschlussprüfungen einem besonderen Qualitätsanspruch genügen müssen und diese zusätzlichen Anforderungen daher überwiegend gerechtfertigt sind.“ Prof. Dr. Kirsch unterstützte diese Ansicht. Die im Vergleich zur Richtlinie höheren Anforderungen entsprächen den derzeit in Deutschland geforderten. Daher komme es nicht zu einer Mehrbelastung. Ein Absenken dieser Standards sei in der Öffentlichkeit nur schwer zu vertreten. …aber dennoch kleine Praxen weitest möglich entlasten Der Gesetzesentwurf enthält nach Ansicht Elsters aber auch noch Potential, kleine und mittlere Praxen bürokratisch und finanziell stärker zu entlasten. Einig waren sich alle Sachverständigen darüber, dass die Aufsicht über die Prüfer für Qualitätskontrolle nicht ? von der neu einzurichtenden Abschlussprüferaufsichtsstelle, sondern weiterhin von der bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) angesiedelten Kommission für Qualitätskontrolle durchgeführt werden sollte. Dies setze die von der EU gewollte klare Unterscheidung zwischen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse und allen anderen Abschlussprüfungen um und sei auch unter Kostengesichtspunkten vorzugswürdig. Nach Meinung der Sachverständigen könnten im Bereich des Meldeverfahrens und bei der Registerpflicht für gesetzliche Abschlussprüfer bürokratischer Aufwand eingespart und Markteintrittsbarrieren abgebaut werden. Selbstverwaltung erhalten und stärken Außerordentlich begrüßt wurde von allen Sachverständigen die Tatsache, dass der Gesetzesentwurf – wie in den europäischen Vorgaben ermöglicht – eine weitgehende Delegation von Aufgaben der Berufsaufsicht auf die Wirtschaftsprüferkammer vorsieht. Dies ermögliche den Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung und damit ein entscheidendes Merkmal der Freiberuflichkeit. In einzelnen Punkten könne die WPK sogar noch weiter gestärkt werden, beispielsweise bei der Aufsicht über Qualitätskontrollprüfer. Die Anhörung kann in der Mediathek des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestags unter http://dbtg.tv/cvid/6083340 abgerufen werden. Stand: 3.11.2015 siehe auch: Stellungnahme B 10/15


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