01.11.2018, Kategorie Archiv Steuerrecht

DStV-Präsident Elster und Vorstandsvorsitzende des BVL im Austausch

Am 31.10.2018 war der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) zu Gast beim Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV). Auf der Tagesordnung standen aktuelle steuer- und berufspolitische Fragen. Ein zentraler Punkt des intensiven Austauschs mit DStV-Präsident StB/WP Harald Elster und weiteren Vertretern des DStV betraf Pilotprojekte zur Amtsveranlagung von Rentnern. Sowohl DStV als auch BVL beurteilten diese Entwicklung kritisch. Zum einen werden Steuerpflichtige nicht hinreichend über die Tragweite eines solchen Verfahrens aufgeklärt. Zum anderen sehen BVL und DStV hierin einen Vorboten der bundesweit mittelfristig drohenden verkürzten Steuererklärung. Die Vertreter beider Verbände waren sich einig, dass hier massive Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Steuerpflichtige müssten dringend informiert werden, welche Risiken solche verkürzten Veranlagungsverfahren für ihre Rechte mit sich bringen. Auch die Vorteile der steuerlichen Beratung werden stärker herausgestellt werden müssen. Die zunehmend automatische Veranlagung darf nicht zum Nachteil der Steuerpflichtigen vorangetrieben werden. Sowohl BVL als auch DStV betonten daher, wie wichtig die konstruktive Begleitung des Digitalisierungsprozesses sei. Dazu zähle auch, dass Steuerpflichtige ihre Mitwirkungspflichten sinnvoll erfüllen können. Als positives Beispiel sahen die Verbände die Implementierung des von ihnen im Gesetzgebungsverfahren geforderten Freitextfeldes in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken. Trotz mancher Skepsis seitens der Praxis sei dies zur Reduzierung steuerstraf- und haftungsrechtlicher Risiken notwendig. Gegenstand des Gesprächs war zudem die Ablösung der Belegvorlage- durch die Belegvorhaltepflicht. Es zeigte sich, dass dieser Wechsel bei den Verbandsmitgliedern etliche noch offene Fragen hervorruft. Über die verfahrensrechtlichen Neuerungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis hinaus wurde auch das seitens der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren mit Blick auf das Steuerberatungsgesetz kritisch besprochen. Die Tendenz der EU-Kommission, die Steuerberatungsbranche anzugreifen, scheine sich zu verfestigen. Elster betonte, wie wichtig es sei, auf europäischer Ebene Aufklärungsarbeit hinsichtlich des Nutzens des nationalen Berufsrechts für die Bürger zu leisten. Die Entscheidungsträger müssten zudem für die besonderen Bedürfnisse der Beraterschaft verstärkt sensibilisiert werden. Sowohl die zunehmende Automatisierung als auch eine etwaige Öffnung der Beratungsleistungen für weitere Marktteilnehmer werden den Berufsstand und die Lohnsteuerhilfevereine künftig vor neue Herausforderungen stellen. Die Vorstandsvorsitzenden des BVL StB Hans Daumoser und StB Jörg Strötzel sowie die BVL-Geschäftsführer RA Erich Nöll und Uwe Rauhöft teilten die Auffassung des DStV, dass der steuerliche Beratungsalltag künftig massiv von der voranschreitenden Digitalisierung geprägt werden wird. Ziel müsse es sein, Steuerpflichtige qualitativ von den Vorzügen sachkundiger steuerlicher Beratung zu überzeugen. Die vielen gemeinsamen Interessen bestärkten BVL und DStV, den konstruktiven Austausch in vertrauter Atmosphäre auch künftig fortzuführen. Stand: 1.11.2018 Lesen Sie auch: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was – Wie – Warum? EU-Kommission greift nach der Vorbehaltsaufgabe der Steuerberater


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