Die Bundesregierung hat die bestehende Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows mit Blick auf die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen um ein Sofortprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler erweitert. Der DStV fordert für die Beratung durch Steuerberater im Antragsverfahren beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weitergehende Klarstellungen zu den erforderlichen Qualitätsnachweisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die Corona-bedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, ist die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro vorgesehen. Der Deutsche Bundestag hat am 2.7.2020 einen entsprechenden zweiten Nachtragshaushalt beschlossen. Die Hilfen sollen an die bisherigen Soforthilfen anknüpfen und
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