Der DStV setzt sich für eine stärkere steuerliche Entlastung beim Betrieb kleiner PV-Anlagen ein. Er regt an, PV-Anlagen bis 30 kW/kWp ertragsteuerlich nicht zu besteuern. Ferner sollten die umsatzsteuerlichen Erklärungspflichten weiter vereinfacht werden.
Die Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem eigenen Hausdach wird immer beliebter. Aber der Betrieb einer solchen Anlage ist mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden
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